Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das
Haushaltsjahr 2013 der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der Jahresabschluss 2013 der Stadt Boizenburg/Elbe wurde am 28.02.2017 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Beschlussvorlage 018/17/10). Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 erfolgt auf der Sitzung der Stadtvertretung am 09.03.2017 (siehe Beschlussvorlage 019/17/10).
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat auf der Sitzung am 28.02.2017 darauf
hingewiesen, dass eine Prüfung von mindestens 10 % der Auftragsvergaben des
Haushaltsjahres gemäß
§ 3 Abs. 1 KPG M-V
nicht erfolgt ist, da weder die Zahl der Vergaben insgesamt noch
Vergabeunterlagen zur Verfügung standen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................