Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt
Boizenburg/Elbe stimmt der (mittelbaren) Beteiligung der Stadt
Boizenburg/Elbe an der neu zu gründenden VersorgungsBetriebe Elbe Media GmbH
(VBE Media GmbH) als Tochtergesellschaft der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH
zu. Dem anliegenden Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.
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Sachdarstellung und Begründung:
Die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH (VBE) beabsichtigt, die
VersorgungsBetriebe Elbe Media GmbH (VBE Media GmbH) als hundertprozentige
Tochtergesellschaft zu gründen, die in ihrem Versorgungsgebiet, insbesondere im
Bereich der Städte Lauenburg und Boizenburg, Breitbandnetze (Glasfasernetze) errichten und
betreiben soll.
Die Stadt Boizenburg wird mittelbar an der VBE Media GmbH beteiligt
sein, da sie 70 % der Geschäftsanteile an der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH hält, welche wiederum zu 50 % an der VBE
beteiligt ist. Die (mittelbare) Beteiligung der Stadt Boizenburg an der VBE
Media GmbH bedarf entsprechend § 22 Abs. 3 Nr. 10 der Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV) der Zustimmung der Stadtvertretung Boizenburg.
Nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der GO-MV ist die Entscheidung der
Stadtvertretung Boizenburg der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Investitionen in eine flächendeckende digitale Infrastruktur sind sowohl aus wirtschaftlicher, als auch aus
gesellschaftlicher Perspektive eine wesentliche Grundlage für die
Zukunftsfähigkeit der Gesundheitsdienste, Bildungsangebote, aber auch der
Wirtschaft insgesamt. Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit
hochleistungsfähigen Breitbandnetzen ist damit unstrittig ein erklärtes
Ziel des Bundes, der Länder und der Kommunen in Deutschland. Dieser
Zielsetzung wird, bezogen auf die Stadt Boizenburg und Umgebung durch die
mittelbare Beteiligung der Stadt Boizenburg an der VBE Media GmbH Rechnung
getragen. Insbesondere soll die VBE Media GmbH für einen Ausbau von
Breitbandnetzen in der Region Boizenburg
sorgen, soweit private Unternehmen derartige wegen fehlender Lukrativität nicht
durchführen.
Nach den derzeitigen Planungen sollen Glasfaserleitungen von Nordwesten
aus zu den einzelnen Boizenburger Ortsteilen geführt werden. Den in der Nähe
liegenden Gemeinden des Amtes Boizenburg Land soll ebenfalls angeboten werden,
sich an das Glasfasernetz anzuschließen.
Die VBE Media GmbH will mit der Vereinigte Stadtwerke Media GmbH (VSG
Media) mit Sitz in Nusse im Herzogtum Lauenburg kooperieren. Die VSG Media ist
eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Vereinigte Stadtwerke GmbH,
Ratzeburg und versorgt bereits 94 Gemeinden mit Breitbandnetzen. Die VBE Media
GmbH soll im Rahmen dieser Kooperation in die so genannte „passive Technik“
(Leerrohre, Glasfasern) investieren und hierfür eine Pacht von der VSG Media erhalten. Der
Kooperationspartner VSG Media soll in
das „aktive Netz“ investieren und die notwendigen Dienste (TV, Internet und
Telefon) anbieten. Des Weiteren soll sie die Planungen der Baumaßnahmen, die
Kundenakquisition und die Kundenbetreuung übernehmen. Die notwendigen
Verwaltungsaufgaben der VBE Media GmbH sollen durch die VersorgungsBetriebe
Elbe GmbH durchgeführt werden. Durch dieses Konzept werden die wirtschaftlichen
und finanziellen Risiken der VBE Media GmbH erheblich reduziert werden.
Die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen der VBE Media GmbH in
die passive Breitbandtechnik soll durch Einlagen der VBE in die VBE Media GmbH
sowie durch die Aufnahme von Fremdkapital erfolgen. Näheres ergibt sich aus dem
Finanzplan für die VBE Media GmbH. Die Stadt Boizenburg und die Stadtwerke
Boizenburg GmbH müssen keine Zahlungen im Hinblick auf die vorgesehenen
Breitbandaktivitäten der VBE Media GmbH leisten und haften auch nicht für
Tätigkeiten dieser Gesellschaft. Allerdings ist nach der derzeitigen
Finanzplanung damit zu rechnen, dass sich der an die Stadt Boizenburg
ausschüttbare Jahresüberschuss der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH auf Grund
der notwendigen Anlauffinanzierung der Geschäftsaktivitäten der VBE Media GmbH
durch die VBE in den ersten Jahren vermindern wird.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Gesellschaftsvertrag der VersorgungsBetriebe Elbe Media
GmbH