Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der in der Anlage enthaltenen Fassung.
Der Beschluss der Stadtvertretung vom 08.12.2016, Drucksachen Nr. 155/16/30/2 (Ziffer 2), hinsichtlich der Bildung einer Arbeitsgruppe wird mit Wirkung des Inkrafttretens der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung aufgehoben.
Sachdarstellung und Begründung:
Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 08.12.2016, Drucksachen Nr. 155/16/30/2 (Ziffer 2), wurde eine Arbeitsgruppe zur Begleitung des Bauvorhabens „Grundschulzentrum Boizenburg/Elbe“ eingerichtet.
Alternativ kann auch ein zeitweiliger Begleitausschuss nach § 36 Kommunalverfassung M-V gebildet werden. Die Entschädigung der Mitglieder des Begleitausschusses erfolgt nach den Regelungen der Hauptsatzung und der Entschädigungsverordnung M-V in der jeweils gültigen Fassung.
Nach erneuter Abstimmung mit der
Kommunalaufsicht wurde die Formulierung der Aufgaben im Satzungsentwurf
geändert. Darüber hinaus wurde aufgenommen, dass die Sitzungen des
Begleitausschusses nicht öffentlich sind.
Alternativen:
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Die
bisherige Regelung des § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung und der Beschluss der
Stadtvertretung vom 08.12.2016, Drucksachen Nr. 155/16/30/2, gelten unverändert fort.
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Die
Mitgliederzahl beträgt …, davon höchstens … sachkundige Einwohnerinnen und
Einwohner.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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(für drei
Sitzungen in 2017) Produkt.: 11104000 Sachkonto: 50130000, 50190000 HH-Ansatz: 50.000,00 Euro Verausgabt: 23.100,00 Euro Noch verfügbar: 26.900,00 Euro |
Deckungsvorschlag: ggf. überplanmäßige Ausgabe bzw.
Nachtragshaushalt 2017, Berücksichtigung bei der Haushaltsplanung 2018 |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................