Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg beschließt auf ihrer Sitzung am 09.03.2017 die Bevollmächtigung
des Hauptausschusses zur Auftragsvergabe der Bauleistung zum Ausbau der
Schillerstraße mit Kreuzungsbereich Schillerstraße/Heinestraße/Lemmstraße.
Die Maßnahme wird mit Genehmigung der Kommunalaufsicht mit der vorläufigen Haushaltsführung ausgeschrieben und vergeben.
Sachdarstellung und Begründung:
Da der
Haushaltsplan 2017 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises bestätigt werden
muss und dieses abhängig ist von dem Abschluss des HH-Jahr 2013, wurde die
weitere Bearbeitung der Planung nicht vorangetrieben. Eine Ausschreibung hätte
erst nach Bestätigung des Haushaltes frühestens Ende Mai erfolgen können.
Eine Vergabe hätte
im Juli durch die STV erfolgen können mit Baubeginn Anfang August.
Durch Initiative
von Stadtvertretern wurde mit der Kommunalaufsicht besprochen, dass die
Baumaßnahme auch bei vorläufiger Haushaltsführung vorbereitet, ausgeschrieben
und vergeben werden kann.
Nach dem
Wertgrenzenerlass vom 08.Dezember 2016 kann eine Maßnahme nach der Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) beschränkt ausgeschrieben
werden, wenn der voraussichtliche Auftragswert 1.000.000,00 € nicht übersteigt.
Die
Kostenberechnung der Bauleistung für die gesamte Maßnahme, Kanal-und Straßenbau
beträgt ca. 760.000,00 €.
Im Vorfeld wurden 7
leistungsfähige Firmen ausgewählt.
Die weitere
Terminplanung für die beschränkte Ausschreibung sieht wie folgt aus:
eingereicht
Leistungsverzeichnis
im ABSVD
ausgewählten
7 Firmen
Auswertung
Submission
im ABSVD
geprüften
Ergebnissen der Angebote
(Sollte
es zu Schwierigkeiten bei der Auswertung oder es müssen mit den ersten beiden
Bietern noch Bietergespräche geführt
werden, kann die Vorlage mit dem Gesamtergebnis aber auch erst spätestens am
Sitzungstag verteilt werden.)
danach
Auftragserteilung an die Baufirma
Bauende der
Maßnahme soll voraussichtlich Mitte Dezember sein.
Bei einer
Auftragsvergabe im März, wie es im letzten Jahr auch noch geplant war, hätte
das Bauende auch bei unvorhergesehenen
Schwierigkeiten eingehalten werden können.
Das vorgegebene
Bauende kann bei der Vergabe Ende April aber nicht garantiert werden.
Um die Maßnahme so schnell wie möglich zu beginnen, ist es dringend
erforderlich den Hauptausschuss zur Auftragsvergabe zu bevollmächtigen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 53800000 54100000 Sachkonto: 09600510 09600470 HH-Ansatz: 300.000,00 500.000,00 Verausgabt: 0,00 0,00 Noch verfügbar: 300.000,00 500.000,00 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: