Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf in der Fassung vom Mai 2017 wird gebilligt und nach§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
2. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Sachdarstellung und Begründung:
Der
Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.28 „
Bahnhofstraße/ Eisenbahn/ Fritz- Reuter- Str/ Verbindungsweg ist in der Stadtvertretersitzung vom 19.01.
2017 erfolgt. Der nunmehr vorliegende Entwurf der geplanten 3. Änderung bezieht
sich auf die bisher unbebauten Flächen und deren verkehrliche Erschließung. In
dem betroffenen Bereich östlich der Stellplatzanlage der Raiffeisenbank eG bis
zur Bahn ist die Umsetzung der nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan möglichen
Bebauung bis zum öffentlichen Weg (Flurstück 113) im Süden vorgesehen.
Die Planungskosten
werden von den Anliegern anteilig übernommen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Entwurf mit Stand vom Mai 2017