Beschluss zur Selbsteinschätzung der Stadt Boizenburg/Elbe nach dem Gemeinde-Leitbildgesetz

Betreff
Beschluss zur Selbsteinschätzung der Stadt Boizenburg/Elbe nach dem Gemeinde-Leitbildgesetz
Vorlage
035/18/20/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage enthaltene Selbsteinschätzung zur Zukunftsfähigkeit der Stadt Boizenburg/Elbe als amtsfreie Gemeinde.

Sachdarstellung und Begründung:

 

Das seit Juni 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ (Gemeinde-Leitbildgesetz) verpflichtet alle Gemeinden des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Zuge einer Selbsteinschätzung ihre Zukunftsfähigkeit zu bewerten.

 

Auch amtsfreie Gemeinden haben mit Unterstützung der Koordinierungsstellen bei den unteren Rechtsaufsichtsbehörden der Landkreise eine von der Gemeindevertretung zu beschließende Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit als amtsfreie Gemeinde vorzunehmen (§ 3 Abs. 1 des Gemeinde-Leitbildgesetzes).

 

Dabei ist zu prüfen, inwieweit die amtsfreie Gemeinde in der Lage ist, eine von einem/einer hauptamtlichen Bürgermeister/in geleiteten Verwaltung vorzuhalten, die die ihr obliegenden Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises rechtmäßig, wirksam, wirtschaftlich und bürgernah vollziehen kann.

 

Die für die Stadt Boizenburg/Elbe erarbeitete Selbsteinschätzung (Entwurf) ist der Anlage beigefügt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Zukunftsfähigkeit der Stadt Boizenburg/Elbe als amtsfreie Gemeinde gegeben ist.

 

Bei der Erarbeitung der Selbsteinschätzung (Entwurf) wurde die Koordinierungsstelle des Landkreises Ludwigslust-Parchim beteiligt. Vertreter der Koordinierungsstelle haben auch an der Vorberatung im Hauptausschuss am 05.03.2018 teilgenommen. Die Mitglieder des Hauptausschusses haben die beigefügte Selbsteinschätzung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Es wurde verdeutlicht, dass die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zum 31.12.2016 +3,22% beträgt. Darüber hinaus wurden die Vollzeitäquivalenten in der Fußnote 1, Seite 1 ergänzt.

 

Alternativen:

 

An der Selbsteinschätzung (Entwurf) werden folgende Änderungen/Ergänzungen vorgenommen: …

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen:

 

Selbsteinschätzung der Stadt Boizenburg/Elbe (Entwurf)