Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Annahme der in der Sachdarstellung
aufgeführten Spenden in Höhe von 750,00 EURO zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Laut § 44 Abs. 4 der
Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben, Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen.
Über die Annahme von
Spendenbeträgen hat der Hauptausschuss über Spenden zwischen 100,00 EURO und
1000,00 EURO in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Folgende
Spendeneingänge sind zu verzeichnen:
Spender Betrag € Spendenzweck
Katharina Wiener 250,00 Veranstaltungen Boizenburger
Bücherkiste
HGV 500,00 Jugendfreizeithaus
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: