überplanmäßige Aufwendungen im Jahresabschluss 2016 (Abschreibungen auf Anlagevermögen)

Betreff
überplanmäßige Aufwendungen im Jahresabschluss 2016 (Abschreibungen auf Anlagevermögen)
Vorlage
165/18/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt zahlungsunwirksame überplanmäßige Aufwendungen für den produktübergreifenden Deckungsring Abschreibungen auf Anlagevermögen im Jahresabschluss 2016 der Stadt Boizenburg/Elbe in Höhe von 210.812,01 € (Sachkontengruppe 53……...).

 

Deckungsquelle im Haushaltsjahr 2016 sind Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 73.000,00 €, Minderaufwendungen aus Zuschüssen zur Kinderbetreuung in Höhe von 57.000,00 €, Minderaufwendungen aus Zinsen in Höhe von 79.000,00 € und Minderaufwendungen im Deckungsring Personalkosten in Höhe von 1.812,01 €.  

Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 wurden aus der Anlagenbuchhaltung die Ist-Beträge für die Abschreibungen auf Anlagevermögen 2016 in Höhe von insgesamt 2.315.812,01 € ermittelt.

 

Der Planwert für den produktübergreifenden Deckungsring betrug 2.105.000,00 € und basierte auf einer Schätzung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016.

 

Bei den Abschreibungen handelt es sich um zahlungsunwirksame Buchungen in der Ergebnisrechnung (Sachkontengruppe 53………). Es ist eine überplanmäßige Aufwendung im Deckungsring Abschreibungen in Höhe von 210.812,01 € erforderlich.

 

Deckungsquelle im Haushaltsjahr 2016 sind Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 73.000,00 €, Minderaufwendungen aus Zuschüssen zur Kinderbetreuung in Höhe von 57.000,00 €, Minderaufwendungen aus Zinsen in Höhe von 79.000,00 € und Minderaufwendungen im Deckungsring Personalkosten in Höhe von 1.812,01 €.

 

Die Unabweisbarkeit der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 210.812,01 € liegt vor, damit der Jahresabschluss 2016 der Stadt Boizenburg/Elbe mit den vorgeschriebenen Anlagen erstellt werden kann.