Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt zahlungsunwirksame überplanmäßige
Aufwendungen für den produktübergreifenden Deckungsring Abschreibungen auf
Anlagevermögen im Jahresabschluss 2016 der Stadt Boizenburg/Elbe in Höhe von
210.812,01 € (Sachkontengruppe 53……...).
Deckungsquelle im Haushaltsjahr 2016 sind Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 73.000,00 €, Minderaufwendungen aus Zuschüssen zur Kinderbetreuung in Höhe von 57.000,00 €, Minderaufwendungen aus Zinsen in Höhe von 79.000,00 € und Minderaufwendungen im Deckungsring Personalkosten in Höhe von 1.812,01 €.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses 2016 wurden aus der Anlagenbuchhaltung die
Ist-Beträge für die Abschreibungen auf Anlagevermögen 2016 in Höhe von
insgesamt 2.315.812,01 € ermittelt.
Der Planwert für
den produktübergreifenden Deckungsring betrug 2.105.000,00 € und basierte auf
einer Schätzung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016.
Bei den
Abschreibungen handelt es sich um zahlungsunwirksame Buchungen in der
Ergebnisrechnung (Sachkontengruppe 53………). Es ist eine überplanmäßige
Aufwendung im Deckungsring Abschreibungen in Höhe von 210.812,01 €
erforderlich.
Deckungsquelle im
Haushaltsjahr 2016 sind Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe
von 73.000,00 €, Minderaufwendungen aus Zuschüssen zur Kinderbetreuung in Höhe
von 57.000,00 €, Minderaufwendungen aus Zinsen in Höhe von 79.000,00 € und
Minderaufwendungen im Deckungsring Personalkosten in Höhe von 1.812,01 €.
Die Unabweisbarkeit
der überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 210.812,01 € liegt vor, damit der Jahresabschluss 2016 der Stadt Boizenburg/Elbe mit
den vorgeschriebenen Anlagen erstellt werden kann.