1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe

Betreff
1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
173/18/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 13.12.2018 die 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe zum 01.01.2019.

 

Sachdarstellung und Begründung:

Nach dem Ankauf der Sporthalle Zahrensdorf wurde es erforderlich eine Kalkulation für die Erhebung der Entgelte vorzunehmen. Die Fa. B&P Kommunalberatung hat auch die Entgeltkalkulation der Sportstätte Zahrensdorf für den Kalkulationszeitraum 2019-2021 vorgenommen.

 

Die bestehende Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe vom 09.03.2017 muss im Geltungsbereich, in den Benutzungszeiten und dem Entgeltverzeichnis geändert werden.

 

Änderungen:

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Absatz 1 wird ergänzt um:

 

Sportanlage Zahrensdorf

 

§ 4 Benutzungszeiten

 

Absatz 1 Punkt b wird ergänzt um:

 

Sporthalle Zahrensdorf:                              06:00 – 22:00 Uhr

 

 

Entgeltverzeichnis zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe

 

 

Aufgeführt sind die Kalkulatorischen Preise, die Preise, welche der Sportanlagenverband Zahrensdorf bis 2017 veranlagt hat und ein Vorschlag der Verwaltung.

 

In den Sporthallen des Verwaltungsbereichs der Stadt Boizenburg/Elbe wurde immer zwischen Vereinen und Institutionen unterschieden, die zur Stadt Boizenburg/Elbe gehören und Vereinen und Institutionen, die aus fremden Gemeinden kommen. Diese Unterscheidung sollte auch in der Sporthalle Zahrensdorf praktiziert werden, um eine Gleichstellung zu den Hallen im Verwaltungsbereich der Stadt Boizenburg/Elbe zu erreichen.

 

Die Verwaltung schlägt außerdem vor, dass für die Nutzung der Halle der gleiche Stunden- und Tagessatz veranschlagt wird, wie in der R.-Schwenk-Halle, damit die Vereine auch die Halle in Zahrensdorf in Anspruch nehmen wollen und nicht nur die in Boizenburg.

 

Die Außenanlagen sind mit den Hallen in Boizenburg nicht vergleichbar. Die Entgelte sollten sich für Vereine und Institutionen wie in der Halle ebenfalls unterscheiden. Der Vorschlag der Verwaltung ist, dass Vereine und Institutionen, die nicht zum Verwaltungsbereich der Stadt Boizenburg/Elbe gehören mindestens 10 % mehr zahlen, als die Kosten des Sportanlagenverbandes von 2017.

 

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Mehreinnahmen

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen:

1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe mit Entgeltverzeichnis.