Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 13.12.2018 die 1. Änderung der Benutzungs- und
Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe zum 01.01.2019.
Sachdarstellung und Begründung:
Nach dem Ankauf der
Sporthalle Zahrensdorf wurde es erforderlich eine Kalkulation für die Erhebung
der Entgelte vorzunehmen. Die Fa. B&P Kommunalberatung hat auch die
Entgeltkalkulation der Sportstätte Zahrensdorf für den Kalkulationszeitraum
2019-2021 vorgenommen.
Die bestehende
Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe vom
09.03.2017 muss im Geltungsbereich, in den Benutzungszeiten und dem
Entgeltverzeichnis geändert werden.
Änderungen:
§ 1 Geltungsbereich
Absatz 1 wird
ergänzt um:
Sportanlage
Zahrensdorf
§ 4 Benutzungszeiten
Absatz 1 Punkt b
wird ergänzt um:
Sporthalle
Zahrensdorf: 06:00
– 22:00 Uhr
Entgeltverzeichnis
zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe
Aufgeführt sind die
Kalkulatorischen Preise, die Preise, welche der Sportanlagenverband Zahrensdorf
bis 2017 veranlagt hat und ein Vorschlag der Verwaltung.
In den Sporthallen
des Verwaltungsbereichs der Stadt Boizenburg/Elbe wurde immer zwischen Vereinen
und Institutionen unterschieden, die zur Stadt Boizenburg/Elbe gehören und
Vereinen und Institutionen, die aus fremden Gemeinden kommen. Diese
Unterscheidung sollte auch in der Sporthalle Zahrensdorf praktiziert werden, um
eine Gleichstellung zu den Hallen im Verwaltungsbereich der Stadt
Boizenburg/Elbe zu erreichen.
Die Verwaltung
schlägt außerdem vor, dass für die Nutzung der Halle der gleiche Stunden- und
Tagessatz veranschlagt wird, wie in der R.-Schwenk-Halle, damit die Vereine
auch die Halle in Zahrensdorf in Anspruch nehmen wollen und nicht nur die in
Boizenburg.
Die Außenanlagen
sind mit den Hallen in Boizenburg nicht vergleichbar. Die Entgelte sollten sich
für Vereine und Institutionen wie in der Halle ebenfalls unterscheiden. Der
Vorschlag der Verwaltung ist, dass Vereine und Institutionen, die nicht zum
Verwaltungsbereich der Stadt Boizenburg/Elbe gehören mindestens 10 % mehr
zahlen, als die Kosten des Sportanlagenverbandes von 2017.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Mehreinnahmen |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
1. Änderung der
Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe mit
Entgeltverzeichnis.