Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt eine überplanmäßige Aufwendung für die Vorauszahlung der Gewerbesteuerumlage für das 4. Quartal 2018 in Höhe von 65.881,10 € (Produktsachkonto 61100000.54310000).
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus Gewerbesteuer (61100000.40130000).
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadt Boizenburg/Elbe führt quartalsweise Gewerbesteuerumlage an den Landkreis Ludwigslust-Parchim ab. Zur Berechnung der Umlage wird das vierteljährliche Ist-Aufkommen an Gewerbesteuer mit folgender Berechnungsformel herangezogen:
Ist-Aufkommens an Gewerbesteuer x
35 % = Gewerbesteuerumlage
350 %
In den Haushalt 2018 ist eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 200.000 € eingeplant. Berechnungsbasis für diesen Ansatz waren die geplanten Gewerbesteuererträge von 2.000.000 €. Aufgrund der sehr guten IST-Entwicklung bei den Gewerbesteuererträgen im Vergleich zur Planzahl reicht die Planzahl für die Gewerbesteuerumlage 2018 nicht aus.
Für 2018 lag der beschiedene Zahlbetrag des 3. Quartales für die Gewerbesteuerumlage bei 65.881,10 € (Bescheid des Ministeriums für Inneres und Europa vom 25.10.2018). Die Zahlung konnte im Rahmen der gegenseitigen Deckung im Teilhaushalt 3 vorgenommen werden.
Für das 4. Quartal eines laufenden Jahres wird die Gewerbesteuerumlage per Vorauszahlung in Höhe der Zahlung des 3. Quartales berechnet. Die endgültige Abrechnung erfolgt im kommenden Jahr 2019, wenn das Ist-Aufkommen an Gewerbesteuer für 2018 insgesamt fest steht.
Damit ergibt sich eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 65.881,10 €. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus Gewerbesteuer.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 61100000 Sachkonto: 54310000 HH-Ansatz: 200.000,00 € Verausgabt: 210.793,00 € Noch verfügbar: - 10.793,00
€ |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................