Beratung und Beschluss zur neuen Straßenreinigungssatzung und 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung billigt auf ihrer Sitzung am 03.12.2018 die von der Firma COMUNA GmbH vorgelegte Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe.

 

Vorschlag A

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 03.12.2018 die neue Straßenreinigungssatzung, sowie die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe - Vorschlag A.

 

Alternativ:

 

Vorschlag B

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 03.12.2018 die neue Straßenreinigungssatzung, sowie die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe - Vorschlag B.

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Vorschlag A

Nach Beschluss der Stadtvertretung zu den Eckdaten der Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenreinigungsgebührensatzung (Vorlage 118/17/30/1) wurde die Verwaltung beauftragt, die bestehenden Satzungen zu überarbeiten und den jetzigen Gegebenheiten anzupassen.

 

In der Anlage ist eine nochmals überarbeitete Straßenreinigungssatzung enthalten, sowie die überarbeitete Gebührensatzung.

 

Bei der Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung wurden die meisten Paragrafen (§ 1,2,3,4,7 und 8) überarbeitet, sodass es sinnvoll war, eine komplett neue Satzung zu erstellen und nicht nur eine Änderungssatzung zu erarbeiten.

Für die Gebührensatzung ist eine 2.Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Boizenburg/ Elbe auf der Grundlage der Kalkulation der Firma COMUNA GmbH zur Straßenreinigung –Gebührenkalkulation 2019-2020, sowie der Betriebsabrechnungen von 2014-2017 zur Ermittlung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung erstellt worden.

 

Die Reinigungsklassen wurden wie folgt ergänzt:

 

Reinigungsklasse III:      Fremdreinigung der Fahrbahnen einmal wöchentlich und Laubentsorgung durch Fremdfirma zur Laubfallzeit

 

Reinigungsklasse IV:      Anliegerreinigung und Laubentsorgung durch Fremdfirma zur Laubfallzeit

 

Reinigungsklasse V:       Fremdreinigung einmal wöchentlich und Trennstreifenpflege in der Zeit der Vegetationsperiode

 

In den Reinigungsklassen III und IV wurden die Alleen berücksichtigt.

 

Definiert sind Alleen im AlleenerlassAlErl M-V zum Schutz, Pflege und Neuanpflanzung von Alleen und einseitigen Baumreihen in Mecklenburg-Vorpommern im Gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 18. Dezember 2015 – VIII 240-1/556-07 – VI 250 - 530-00000-2012/016 – VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 791 – 16 Punkt 3:

 

„Beidseitig an Straßen gegenüberliegende Baumreihen bilden eine Allee im Sinne dieses Erlasses.“

 

„Einseitig mehr als drei Straßenbäume pro 100 Meter bilden eine.“

Bei der Laubentsorgung und der Trennstreifenpflege ist mit einem Allgemeinanteil Kostenbeteiligung Stadt von 50% kalkuliert worden, bei der Straßenreinigung mit 25%.

Der hohe Anteil bei der Laubentsorgung und der Trennstreifenpflege erklärt sich aus dem größeren städtischen Interesse.

 

Die Satzung wurde vorab dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Rechts-und Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt.

 

Die Anlage zur neuen Straßenreinigungssatzung ist Bestandteil der Satzung und ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügt. Die Anlage wurde nochmals überarbeitet und mit den neuen Reinigungsklassen ergänzt.

 

Die Kosten, die für die Straßenreinigung im Bauhof anfallen, können nicht direkt den jeweiligen Straßen zugeordnet werden. Sie sind somit nicht umlagefähig.

 

Die neue Straßenreinigungssatzung soll zum 01.01.2019 in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung vom 02.12.2014 außer Kraft.

 

Es wird empfohlen den in der Kalkulation der COMUNA GmbH errechneten Gebühren, der neuen Straßenreinigungssatzung und der 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Boizenburg/ Elbe (Vorschlag A in der Anlage) zuzustimmen.

 

Kosten der Laub- bzw. Unkrautbeseitigung sind in den Gebührensatz der Straßenreinigung mit einbezogen. In den Reinigungsklassen II, III und V sind alle Kosten für die Straßenreinigung und die Laub- bzw. Unkrautbeseitigung insgesamt gleichmäßig auf alle Frontmeter umgelegt worden, in der Reinigungsklasse IV nur die Kosten für die Laubentsorgung.

 

Alternativen:

 

Vorschlag B

2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe

(Vorschlag B in der Anlage)

 

Die Kosten der Laub- bzw. Unkrautbeseitigung sind separat ermittelt worden und nicht in die Gebühr der Straßenreinigung mit einbezogen. Dadurch ergibt sich für jede Reinigungsklasse ein unterschiedlicher Gebührensatz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 Reinigungs-klasse I

 Reinigungs-klasse II

 Reinigungs-klasse III

 Reinigungs-klasse IV

 Reinigungs-klasse V

Anliegerreinigung

                -  

 

 

 

 

Straßenreinigung

 

            1,34 €

            1,34 €

 

            1,34 €

Laubentsorgung

 

 

            2,33 €

            2,33 €

 

Unkrautbeseitigung

 

 

 

 

            2,59 €

Summe

                -  

            1,34 €

            3,67 €

            2,33 €

            3,93 €

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen:

 

Anlage 1

Kalkulation der Gebührenvorkalkulation 2019-2020, sowie der Betriebsabrechnungen 2014-2017 zur Ermittlung von Kostenüber- und Kostenunterdeckung

 

Anlage 2

Neuen Straßenreinigungssatzung

 

Anlage 3

Straßenverzeichnis der Stadt Boizenburg/ Elbe mit Einteilung in Reinigungsklassen

 

Anlage 4

2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe

Vorschlag A

 

Anlage 5

2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe

Vorschlag B