Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung billigt auf ihrer Sitzung am 03.12.2018 die von der Firma COMUNA GmbH vorgelegte Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe.
Vorschlag A
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am
03.12.2018 die neue Straßenreinigungssatzung, sowie die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt
Boizenburg/ Elbe - Vorschlag A.
Alternativ:
Vorschlag B
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 03.12.2018 die neue Straßenreinigungssatzung, sowie die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe - Vorschlag B.
Sachdarstellung und Begründung:
Vorschlag A
Nach Beschluss der Stadtvertretung zu den
Eckdaten der Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung inkl.
Straßenreinigungsgebührensatzung (Vorlage 118/17/30/1) wurde die Verwaltung
beauftragt, die bestehenden Satzungen zu überarbeiten und den jetzigen
Gegebenheiten anzupassen.
In der Anlage ist eine nochmals
überarbeitete Straßenreinigungssatzung enthalten, sowie die überarbeitete
Gebührensatzung.
Bei der Überarbeitung der
Straßenreinigungssatzung wurden die meisten Paragrafen (§ 1,2,3,4,7 und 8)
überarbeitet, sodass es sinnvoll war, eine komplett neue Satzung zu erstellen
und nicht nur eine Änderungssatzung zu erarbeiten.
Für die Gebührensatzung ist eine 2.Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt
Boizenburg/ Elbe auf der Grundlage der Kalkulation der Firma COMUNA GmbH zur
Straßenreinigung –Gebührenkalkulation 2019-2020, sowie der Betriebsabrechnungen
von 2014-2017 zur Ermittlung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung erstellt
worden.
Die Reinigungsklassen wurden wie folgt
ergänzt:
Reinigungsklasse III: Fremdreinigung der Fahrbahnen einmal wöchentlich und
Laubentsorgung durch Fremdfirma zur Laubfallzeit
Reinigungsklasse IV: Anliegerreinigung und Laubentsorgung durch Fremdfirma zur
Laubfallzeit
Reinigungsklasse V: Fremdreinigung einmal wöchentlich und Trennstreifenpflege in
der Zeit der Vegetationsperiode
In den Reinigungsklassen III und IV wurden
die Alleen berücksichtigt.
Definiert sind Alleen im Alleenerlass – AlErl M-V zum Schutz, Pflege und
Neuanpflanzung von Alleen und einseitigen Baumreihen in Mecklenburg-Vorpommern
im Gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und
Landesentwicklung und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz vom 18. Dezember 2015 – VIII 240-1/556-07 – VI 250 -
530-00000-2012/016 – VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 791 – 16 Punkt 3:
„Beidseitig an Straßen gegenüberliegende
Baumreihen bilden eine Allee im Sinne dieses Erlasses.“
„Einseitig mehr als
drei Straßenbäume pro 100 Meter bilden eine.“
Bei der Laubentsorgung und der
Trennstreifenpflege ist mit einem Allgemeinanteil Kostenbeteiligung Stadt von
50% kalkuliert worden, bei der Straßenreinigung mit 25%.
Der hohe Anteil bei der Laubentsorgung und
der Trennstreifenpflege erklärt sich aus dem größeren städtischen Interesse.
Die Satzung wurde vorab dem Landkreis
Ludwigslust-Parchim, FD Rechts-und Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt.
Die Anlage zur neuen
Straßenreinigungssatzung ist Bestandteil der Satzung und ebenfalls der
Beschlussvorlage beigefügt. Die Anlage wurde nochmals überarbeitet und mit den
neuen Reinigungsklassen ergänzt.
Die Kosten, die für die Straßenreinigung im
Bauhof anfallen, können nicht direkt den jeweiligen Straßen zugeordnet werden.
Sie sind somit nicht umlagefähig.
Die neue Straßenreinigungssatzung soll zum
01.01.2019 in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die Straßenreinigungssatzung vom
02.12.2014 außer Kraft.
Es wird empfohlen den in der Kalkulation der
COMUNA GmbH errechneten Gebühren, der neuen Straßenreinigungssatzung und der 2.
Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Boizenburg/
Elbe (Vorschlag A in der Anlage)
zuzustimmen.
Kosten der Laub- bzw. Unkrautbeseitigung
sind in den Gebührensatz der Straßenreinigung mit einbezogen. In den
Reinigungsklassen II, III und V sind alle Kosten für die Straßenreinigung und
die Laub- bzw. Unkrautbeseitigung insgesamt gleichmäßig auf alle Frontmeter
umgelegt worden, in der Reinigungsklasse IV nur die Kosten für die
Laubentsorgung.
Alternativen:
Vorschlag B
2. Änderung der Gebührensatzung für die
Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe
(Vorschlag B in der Anlage)
Die Kosten der Laub- bzw. Unkrautbeseitigung
sind separat ermittelt worden und nicht in die Gebühr der Straßenreinigung mit
einbezogen. Dadurch ergibt sich für jede Reinigungsklasse ein unterschiedlicher
Gebührensatz.
|
Reinigungs-klasse I |
Reinigungs-klasse II |
Reinigungs-klasse III |
Reinigungs-klasse IV |
Reinigungs-klasse V |
Anliegerreinigung |
- € |
|
|
|
|
Straßenreinigung |
|
1,34 € |
1,34 € |
|
1,34 € |
Laubentsorgung |
|
|
2,33 € |
2,33 € |
|
Unkrautbeseitigung |
|
|
|
|
2,59 € |
Summe |
- € |
1,34 € |
3,67 € |
2,33 € |
3,93 € |
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Anlage 1
Kalkulation der
Gebührenvorkalkulation 2019-2020, sowie der Betriebsabrechnungen 2014-2017 zur
Ermittlung von Kostenüber- und Kostenunterdeckung
Anlage 2
Neuen
Straßenreinigungssatzung
Anlage 3
Straßenverzeichnis der Stadt Boizenburg/ Elbe mit Einteilung in Reinigungsklassen
Anlage 4
2. Änderung der
Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe
Vorschlag A
Anlage 5
2. Änderung der
Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe
Vorschlag B