Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf der Sitzung am 13.12.2018 die überplanmäßige investive
Auszahlung für den Ausbau der Schillerstraße mit Kreuzungsbereich in Höhe 24.000,00 € (voraussichtliche Summe 23.948,23
€).
Die Deckung erfolgt
aus dem Produkt 54100000-09600570.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Maßnahme
Schillerstraße wurde 2016
geplant, im Jahr 2017 ausgeschrieben und mit dem Bau begonnen.
Über den
Baufortschritt und die durchgeführten Leistungen wurde laufend im Fachausschuss
berichtet. Im Kreuzungsbereich der H.-Heine-Straße und der Lemmstraße kam es zu
großen Schwierigkeiten. Über die damit verbundenen Mehrkosten wurde eine
überplanmäßige Ausgabe bestätigt.
Bei der
Haushaltsansatzplanung wurden in den Produktsachkonten (PSK) die
Kostenschätzungen veranschlagt.
Zur Haushaltsplanung
2018 wurden keine zusätzlichen Kosten eingeplant, sondern der Haushaltsrest aus
2017 gebildet.
In der Anlage sind
die eingestellten Kosten in den Haushaltsjahren 2016 / 2017 dargestellt,
gleichfalls die erfolgten notwendigen Aufträge der Maßnahme sowie die
Ist-Abrechnung mit den beiden fehlenden Schlussrechnungen aufgelistet.
In beiden
Produktsachkonten der Maßnahmen (Kanalbau und Straßenbau) wurden insgesamt
956.899,75 € eingestellt, benötigt werden zur Abrechnung der gesamten
Maßnahme 980.847,98 €.
Die fehlenden
Summe von 23.948,23 € kann aus den nicht
abgerufenen Mitteln des Produktes 54100000-09600570 Straßenbau Klepperstraße
gedeckt werden.
Die Summe muss aber
für den HH-Plan 2019 bei dem Produkt wieder eingestellt werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 53800000 54100000 Sachkonto:
09600510 09600470 HH-Ansatz: 50.007,16 275.172,56 Verausgabt: 39.542,35 149.520,24 Noch verfügbar: 10.464,81 125.652,32 |
Deckungsvorschlag |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: