Grundsatzbeschluss zum Beitritt der Stadt Boizenburg/Elbe zur KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR

Betreff
Grundsatzbeschluss zum Beitritt der Stadt Boizenburg/Elbe zur KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Vorlage
207/18/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister zeitnah, möglichst zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung, eine Beschlussvorlage zum Beitritt der Stadt Boizenburg/Elbe als Träger der KSM AöR zum 01. 01. 2020 vorzubereiten und vorzulegen.

 

2. Im Rahmen der Beschlussvorlage sind die finanziellen Aufwendungen für den laufenden Betrieb aufzubereiten und darzustellen.

 

3. Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, erforderliche Finanzmittel für die zu erwartenden Einmalaufwendungen für die Migration in Höhe von 95.000,00 Euro (Kernverwaltung) in den Nachtragshaushalt 2019 einzustellen.

 

4. Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister, mögliche Förderungen des Einmalaufwandes, möglichst  einschließlich ggf. erforderlicher Ersatzbeschaffungen aus Anlass der IT-Zentralisierung, beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung zu prüfen und ggf. zu beantragen.

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die KSM AöR hat sich im Hauptausschuss am 22.10.2018 zu den Leistungen, die sie anbieten, vorgestellt (Verweis auf Drucksachen-Nr. 172/18/20).

 

Nach Aussage der KSM AöR können die zukünftig zu erwartenden IT-Kosten durch ein gemeinsames IT-Servicecenter abgemildert werden, da die zunehmenden Anforderungen und gesetzlichen Forderungen an den IT-Betrieb im Rahmen einer interkommunalen IT-Kooperation wesentlich wirtschaftlicher gelöst werden.

 

 

Danach liegen die wesentlichen finanziellen Vorteile des Kommunalunternehmens darin, dass die KSM AöR derzeit nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt und somit die Personalleistungen der KSM AöR nicht mit einer Umsatzsteuer belegt werden müssen sowie in den guten Konditionen bei der Finanzierung von Investitionen. Ein weiterer finanzieller Vorteil kann darin bestehen, dass die KSM AöR eine Umlagefinanzierung hat und daher nur „echte Kosten“ und keine Gewinnmargen und Aufschläge berechnet werden.

 

Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde seitens der Verwaltung nicht vorgenommen.

 

Alternativen:

 

Die Inanspruchnahme des zentralen Rechenzentrums über den Zweckverband eGo-MV mittels EVB-IT Vertragsformulare (Verweis auf Drucksachen-Nr. 118/18/20)

oder die Beibehaltung der eigenen hausinternen Lösung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................