Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das
Haushaltsjahr 2016 der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Boizenburg/Elbe wurde auf der Sitzung der Stadtvertretung am 13.12.2018 festgestellt (siehe Beschlussvorlage 208/18/10).