Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016

Betreff
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
209/18/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Boizenburg/Elbe wurde auf der Sitzung der Stadtvertretung am 13.12.2018 festgestellt (siehe Beschlussvorlage 208/18/10).