Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt eine überplanmäßige Aufwendung für die
Zahlung des Gemeindeanteils zur Kita-Finanzierung nach §§ 17 und 20 KiföG M-V
in Höhe von ca. 86.000 € (Produkt 36100000).
Deckungsquelle sind Mehrerträge aus Zuwendungen des Landkreises zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung in Höhe von 37.900 € (Produkt 36100000) und Minderaufwendungen im Deckungsring Personalkosten in Höhe von 48.100 €.
Sachdarstellung und Begründung:
Die im Jahr 2018 geführten Leistungs-und Entgeltverhandlungen der Kita-Einrichtungen und die Auslastung der Plätze durch Boizenburger Kinder, haben zu einer Erhöhung des gesetzlichen Gemeindeanteils im Vergleich zum Planansatz 2018 geführt.
Nachdem alle
Abrechnungen der Träger für den Monat November 2018 vorlagen, wurde die
Hochrechnung für das Gesamtjahr konkretisiert. Für den Monat Dezember 2018
ergeben sich voraussichtlich Zahlungen der Stadt von ca. 100.000 € als
Gemeindeanteil für die Kinderbetreuung.
Die Haushaltsansätze
2018 reichen nicht aus, insofern ist aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung
eine überplanmäßige Aufwendung erforderlich. Deckungsquelle sind Mehrerträge
aus Zuwendungen des Landkreises zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung in
Höhe von 37.900 € (Produkt 36100000) und Minderaufwendungen im Deckungsring
Personalkosten in Höhe von 48.100 €
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Ja |
Produkt.: 36100000 Sachkonto: diverse Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Zuwendungen des Landkreises 37,9 T€ und
Personalkosten 48,1 T€ |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)