Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlvorstände und des Gemeindewahlausschusses hier: Europawahl und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Betreff
Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlvorstände und des Gemeindewahlausschusses
hier: Europawahl und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Vorlage
013/19/20
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen zum 9. Europäischen Parlament und im Landkreis Ludwigslust-Parchim die Wahl des Kreistages statt. Darüber hinaus werden in der Stadt Boizenburg/Elbe die Mitglieder der Stadtvertretung gewählt. Zur Durchführung der Wahlen werden in der Stadt Boizenburg/Elbe 12 Wahlbezirke sowie ein Briefwahlvorstand eingerichtet und mit jeweils sieben Wahlhelferinnen und Wahlhelfern besetzt.

Gemäß § 10 Abs. 2 der Europawahlordnung (EuWO) und § 14 Abs. 1 Satz der Landeskommunalwahlordnung (LKWO M-V) haben die Mitglieder in den Wahlausschüssen und Wahlvorständen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro für die Vorsitzenden und je 25 Euro für die weiteren Mitglieder. Hierbei handelt es sich um einen Mindestbetrag.

Die Stadtvertretung kann für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände nach § 14 Absatz 1 Satz 3 LKWO M-V hiervon abweichend eine höhere Aufwandsentschädigung festsetzen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass bei verbundenen Wahlen für die Durchführung der Europawahl nur ein anteiliger (halber) Betrag pro Person erstattet wird.

In den vergangenen Jahren wurde den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung jeweils für die Wahlvorsteher/innen 50,00 Euro, für die Stellvertretungen/Schriftführer/innen 45,00 Euro sowie für die stellvertretenden Schriftführer/innen, Beisitzer/innen 35,00 Euro gewährt. Darüber hinaus wurde je Wahlvorstand ein Verpflegungsgeld in Höhe von 40,00 Euro und für den Briefwahlvorstand 20,00 Euro) gezahlt.

Um auch zu den Wahlen am 26. Mai 2019  ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf freiwilliger Basis gewinnen zu können und als Anerkennung für die Wahlhelfer/innen, die seit Jahren für die Stadt Boizenburg/Elbe im Einsatz sind, wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen weiter zu erhöhen und hierbei nach Funktionen und den damit verbundenen Verantwortlichkeiten zu unterscheiden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe eine erhöhte Aufwandsentschädigung nicht im vollem Umfang  erstattet wird, sondern lediglich 35 Euro für die Vorsitzenden und 25 Euro für die weiteren Mitglieder des  Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirkes tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten. Der Ersatz von Fahrkosten erfolgt in entsprechender Anwendung aus § 10 Abs. 1 EuWO sowie § 14 Absatz 2 Satz 1 der LKWO M-V.

 

Funktion

Urnenwahlbezirke

Briefwahlbezirk

Wahlvorsteher/innen

Stellvertretungen, Schriftführer/innen

70 Euro (alt: 50 Euro)

60 Euro (alt: 45 Euro)

40 Euro (alt: 35 Euro)

35 Euro (alt: 30 Euro)

stellvertretende Schriftführer/innen, Beisitzer/innen

50 Euro (alt: 35 Euro)

30 Euro (alt: 25 Euro)

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten ergeben einen Betrag in Höhe von 4.910,00 Euro (ohne Berücksichtigung der Sitzungen des Gemeindewahlausschusses, der Reisekosten) plus 630,00 Euro Verpflegungsgeld.

.

Alternativen:

 

  1. Als Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder der Wahlorgane den von der Landes- und Kommunalwahlordnung vorgeschriebenen Mindestbetrag von 35 Euro für die Vorsitzenden und je 25 Euro für die weiteren Mitglieder.

 

  1. Als Aufwandsentschädigung wird für die Mitglieder der Wahlorgane ein Betrag von …. Euro festgesetzt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses je Sitzung bzw. den Mitgliedern der Wahlvorstände am Tag der Wahl zum 9. Europäischen Parlament und den Kommunalwahlen folgende Aufwandsentschädigungen zu gewähren:

Funktion

Urnenwahlbezirke

Briefwahlbezirk

Wahlvorsteher/innen

Stellvertretungen, Schriftführer/innen

70 Euro (alt: 50 Euro)

60 Euro (alt: 45 Euro)

40 Euro (alt: 35 Euro)

35 Euro (alt: 30 Euro)

stellvertretende Schriftführer/innen, Beisitzer/innen

50 Euro (alt: 35 Euro)

30 Euro (alt: 35 Euro)

 

Darüber hinaus wird am Wahltag ein Verpflegungsgeld von 50 Euro je Wahlvorstand bzw. von 30 Euro für den Briefwahlvorstand gezahlt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

 

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:   12100000

Sachkonto:         50190000 + 52910000

HH-Ansatz:         6.500,00 €

Verausgabt:        0,00 €     

Noch verfügbar: 6.500,00 €  + 1.500,00 €

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

 

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                   ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte       ............................................