Sachdarstellung und Begründung:
Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen zum 9. Europäischen Parlament und im
Landkreis Ludwigslust-Parchim die Wahl des Kreistages statt. Darüber hinaus
werden in der Stadt Boizenburg/Elbe die Mitglieder der Stadtvertretung gewählt.
Zur Durchführung der Wahlen werden in der Stadt Boizenburg/Elbe 12 Wahlbezirke
sowie ein Briefwahlvorstand eingerichtet und mit jeweils sieben Wahlhelferinnen
und Wahlhelfern besetzt.
Gemäß § 10 Abs. 2
der Europawahlordnung (EuWO) und § 14 Abs. 1 Satz der Landeskommunalwahlordnung
(LKWO M-V) haben die Mitglieder in den Wahlausschüssen und Wahlvorständen
Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro für die
Vorsitzenden und je 25 Euro für die weiteren Mitglieder. Hierbei handelt es
sich um einen Mindestbetrag.
Die
Stadtvertretung kann für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und der
Wahlvorstände nach § 14 Absatz 1 Satz 3 LKWO M-V hiervon abweichend eine höhere
Aufwandsentschädigung festsetzen, die auch nach Funktionen differenziert werden
kann. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass bei verbundenen Wahlen für die
Durchführung der Europawahl nur ein anteiliger (halber) Betrag pro Person
erstattet wird.
In den vergangenen
Jahren wurde den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung
jeweils für die Wahlvorsteher/innen 50,00 Euro, für die
Stellvertretungen/Schriftführer/innen 45,00 Euro sowie für die stellvertretenden
Schriftführer/innen, Beisitzer/innen 35,00 Euro gewährt. Darüber hinaus wurde
je Wahlvorstand ein Verpflegungsgeld in Höhe von 40,00 Euro und für den
Briefwahlvorstand 20,00 Euro) gezahlt.
Um auch zu den
Wahlen am 26. Mai 2019 ausreichend
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf freiwilliger Basis gewinnen zu können und
als Anerkennung für die Wahlhelfer/innen, die seit Jahren für die Stadt
Boizenburg/Elbe im Einsatz sind, wird vorgeschlagen, die
Aufwandsentschädigungen weiter zu erhöhen und hierbei nach Funktionen und den
damit verbundenen Verantwortlichkeiten zu unterscheiden. In diesem Zusammenhang
ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe eine erhöhte
Aufwandsentschädigung nicht im vollem Umfang
erstattet wird, sondern lediglich 35 Euro für die Vorsitzenden und 25
Euro für die weiteren Mitglieder des
Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände.
Darüber hinaus
erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände, wenn sie außerhalb ihres
Wahlbezirkes tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten. Der Ersatz von
Fahrkosten erfolgt in entsprechender Anwendung aus § 10 Abs. 1 EuWO
sowie § 14 Absatz 2 Satz 1 der LKWO M-V.
Funktion |
Urnenwahlbezirke |
Briefwahlbezirk |
Wahlvorsteher/innen Stellvertretungen, Schriftführer/innen |
70 Euro (alt:
50 Euro) 60 Euro
(alt: 45 Euro) |
40 Euro
(alt: 35 Euro) 35 Euro
(alt: 30 Euro) |
stellvertretende Schriftführer/innen,
Beisitzer/innen |
50 Euro
(alt: 35 Euro) |
30 Euro
(alt: 25 Euro) |
Die
voraussichtlichen Gesamtkosten ergeben einen Betrag in Höhe von 4.910,00 Euro
(ohne Berücksichtigung der Sitzungen des Gemeindewahlausschusses, der
Reisekosten) plus 630,00 Euro Verpflegungsgeld.
.
Alternativen:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Mitgliedern des
Gemeindewahlausschusses je Sitzung bzw. den Mitgliedern der Wahlvorstände am
Tag der Wahl zum 9. Europäischen Parlament und den Kommunalwahlen folgende
Aufwandsentschädigungen zu gewähren:
Funktion |
Urnenwahlbezirke |
Briefwahlbezirk |
Wahlvorsteher/innen Stellvertretungen, Schriftführer/innen |
70 Euro
(alt: 50 Euro) 60 Euro
(alt: 45 Euro) |
40 Euro
(alt: 35 Euro) 35 Euro
(alt: 30 Euro) |
stellvertretende Schriftführer/innen,
Beisitzer/innen |
50 Euro
(alt: 35 Euro) |
30 Euro
(alt: 35 Euro) |
Darüber hinaus wird
am Wahltag ein Verpflegungsgeld von 50 Euro je Wahlvorstand bzw. von 30 Euro für
den Briefwahlvorstand gezahlt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
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Ja |
Nein |
Ja |
Nein |
Monatlich Jährlich |
Mittel stehen bereit: Ja Nein Produkt.:
12100000 Sachkonto: 50190000 + 52910000 HH-Ansatz: 6.500,00 € Verausgabt: 0,00 € Noch verfügbar: 6.500,00 € + 1.500,00 € |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................