Kalkulation und Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Boizenburg/Elbe

Betreff
Kalkulation und Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
015/19/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 14.03.2019 die Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Boizenburg/Elbe (Feuerwehrleistungssatzung) – siehe Anlagen.

Sachdarstellung und Begründung:

Mit Beschlussvorlage 122/17/30/1 hat die Stadtvertretung den Auftrag zur Kalkulation der   Feuerwehrgebühren sowie Satzungserstellung an die Firma B&P Kommunalberatung erteilt.

Die Firma B&P Kommunalberatung hat die Kalkulation der Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 sowie die Feuerwehrleistungs-satzung erarbeitet. In diesem Zuge konnte die Feuerwehrleistungssatzung insgesamt überarbeitet und aktualisiert werden. Die Gebührentatbestände befinden sich in der Anlage zur Feuerwehrleistungssatzung.

Hier die Übersicht der kalkulierten Gebühren:

Gebührentarif für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehren Boizenburgs

Anlage 1) Gebührenkatalog zur Feuerwehrleistungssatzung

vom 25.01.2019

 

Für die Bearbeitung wird gemäß § 7 (3) Feuerwehrleistungssatzung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erhoben.

Nr.

 

In EUR

Tarif

Art der Inanspruchnahme

Bemessung

Gebühr pro Einsatzstunde

1.

Personal

 

1. Personal

1.1.

Brandsicherheitswachen je Kamerad

16,50 je Std.

1.1.

Brandsicherheitswachen

je Kamerad

29,34 €

1.2.

Einsatzleiter

16,50 je Std.

1.2.

Einsatzleiter

je Kamerad

29,34 €

1.3.

Feuerwehrmann 

16,50 je Std.

1.3.

Feuerwehrmann

je Kamerad

29,34 €

2.

Fahrzeuge und Boote

 

2. Fahrzeuge

2.1

Löschfahrzeuge

 

2.1. Löschfahrzeuge

2.1.1.

Kleinlöschfahrzeuge (TSF-W)                bis 7,5 t 
der Wehren Bahlen, Gothmann, Schwartow

110,00 je Std.

2.1.1.

Kleinlöschfahrzeuge
TSF/ W

je Fahrzeug

51,66 €

2.1.2

Löschfahrzeuge  über 9,5 t
HLF 20/16

240,00 je Std.

2.1.2.

Löschfahrzeuge über 9,5 t
HLF 20/16

je Fahrzeug

15,48 €

 

TLF 16/25

130,00 je Std.

2.1.2.

Löschfahrzeuge über 9,5 t
TLF 16/25

je Fahrzeug

13,92 €

 

LF 16 TS

100,00 je Std.

2.1.2.

Löschfahrzeuge über 9,5 t
LF 16 TS

je Fahrzeug

21,55 €

2.1.3.

Wasser- und Schaumwerfer L 2400

15,00 je Std.

Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1

2.1.4.

Schaumlöschanhänger

22,00 je Std.

Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1

2.2.

Hubrettungsfahrzeuge

 

2.2. Hubrettungsfahrzeuge

2.2.1.

Kraftfahrdrehleiter
DLK  23 – 12  mit Rettungskorb

240,00     je Std.

2.2.1.

Kraftfahrdrehleiter
DLK 23/12

je Fahrzeug

21,32 €

2.3.

Sonstige Fahrzeuge

 

2.3. Sonstige Fahrzeuge

2.4.1
2.4.2.

Führungsfahrzeug – 2
Führungsfahrzeug – 1

80,00 je Std.
110,00 je Std.

2.3.1.

Führungsfahrzeug
ELW

je Fahrzeug

37,04 €

2.4.3.

Mannschaftstransportwagen (MTW)
(aller vier Wehren Boizenburg, Gothmann, Schwartow, Bahlen)

138,00 je Std.

2.3.2.

Mannschaftstransportwagen
MTW

je Fahrzeug

45,85 €

2.5.

Boote

 

2.4. Boote

2.5.1.

Rettungsboot (Schlauchboot)

13,00 je Std.

2.4.1.

Rettungsboot
(Schlauchboot)

je Boot

0,95 €

2.5.2.

Rettungsboot (Florentine III)

50,00 je Std.

2.4.2.

Rettungsboot
(Florentine III)

je Boot

16,36 €

3.

Feuerwehrtechnisches Gerät

 


3. Feuerwehrtechnisches Gerät

3.1

Rettungsgerät

 

3.1. Rettungsgerät

3.1.1.

Klappleiter

5,00 je Einsatz

3.1.1.

Leiter2

je Stück

0,13 €

3.1.2.

Steckleiter

6,50 je Einsatz

3.1.3.

Schiebeleiter

10,00 je Einsatz

3.1.4.

Sprungpolster, -tuch

15,50 je Einsatz

3.2.

Beleuchtungs- und Signalgerät

 

3.2. Beleuchtungs- und Signalgerät

3.2.1.

Handscheinwerfer

4,00 je Einsatz

3.2.1.

Handscheinwerfer

je Stück

0,04 €

3.2.2.

Kopfscheinwerfer, einschl. Stativ

7,50 je Einsatz

Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1

3.2.3.

Verkehrswarngerät

10,00 je Einsatz

Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1

3.3.

Arbeitsgerät

 

3.3. Arbeitsgerät

3.3.1.

Hydraulischer oder pneumatischer Heber

5,00 je Std.

Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1

3.3.2.

Mehrzweckzug (Greifzug)

13,00 je Std.

Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1

3.3.3.

Schneidgerät mit Motorantrieb

15,50 je Std.

Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1

3.3.4.

Spreizer mit Motorantrieb

15,50 je Std.

Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1

3.3.5.

Stromerzeuger 5 KVA

18,00 je Std.

3.3.1.

Stromerzeuger

je Stück

0,41 €

3.3.6.

Motorsäge  STIHL

15,50 je Std.

3.3.2.

Motorsäge

je Stück

0,41 €

3.3.7.

Trennschleifer

15,50 je Std.

Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1

3.3.8.

Tragkraftspritze TS

20,50 je Std.

3.3.3.

Tragkraftspritze

je Stück

2,06 €

3.3.9.

Saugschlauch

4,00 je Std.

 weggefallen3

3.3.10.

B-Druckschlauch

lt. tatsächlich entstandenen Kosten

weggefallen3

3.3.11.

C-Druckschlauch

lt. tatsächlich entstandenen Kosten

weggefallen3

3.3.12.

D-Druckschlauch

lt. tatsächlich entstandenen Kosten

weggefallen3

3.3.13.

Wasserführende Armatur

2,50 je Std.

Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1

3.3.14.

Wärmebildkamera

10,00 je Std.

3.3.4.

Wärmebildkamera

je Stück

1,06 €

3.5.

Atemschutzgerät

 

 

3.5.1.

Pressluftatmer

lt. tatsächlich entstandenen Kosten

weggefallen3

3.5.2.

Atemschutzmaske

lt. tatsächlich entstandenen Kosten

weggefallen3

3.5.3.

Fluchthaube (Einwegmaske)

65,50 je Einsatz

weggefallen3

nicht vorhanden

3.3.5.

Gasmessgerät

je Stück

0,32 €

3.4.

Löschgerät in Bereitstellung

 

 

3.4.2.

Kübelspritze

4,00 je Einsatz

3.3.6.

Kübelspritze

je Stück

0,03 €

3.4.1.

Feuerlöscher

5,00 je Einsatz

3.3.7.

Feuerlöscher

je Stück

 

Kosten für verbrauchte Löschmittel und Druckgas sowie eine Füllgebühr werden zusätzlich berechnet, wenn der Feuerlöscher eingesetzt wurde.

4.

Prüfung von Löschwasserentnahmestellen

 

 

 

Hydranten, Bohrbrunnen, offene Gewässer, Zisterne (Löschwasserbehälter)

51,00

weggefallen4

5.

Sonstige Leistungen

 

4. Sonstige Leistungen

 

Türöffnung

nach Aufwand (Personal, Technik)

4.1.

Türöffnung

je Öffnung

 

Türöffnungen werden nach Aufwand (Personal, Fahrzeuge, Feuerwehrtechnisches Gerät) abgerechnet.

6.

Ersatzteile und Materialverbrauch

 

5. Ersatzteile und Materialverbrauch

6.1.

Ersatzteile und verbrauchtes Material (Löschmittel, Ölbindemittel usw.) werden zum Wiederbeschaffungspreis zuzügl. 10 % Vorhaltekosten aufgerundet auf volle € je Einheit berechnet.

 

5.1.

Ersatzteile und Materialverbrauch

je verbrauchte
Einheit

 

Ersatzteile und verbrauchtes Material (Löschmittel, Schaum, Ölbindemittel usw.) werden zum Wiederbeschaffungspreis zzgl. 10 % Vorhaltekosten aufgerundet auf volle € je Einheit berechnet.

7.

Gebühren für mißbräuchliche Alarmierung

 

6. Missbräuchliche Alarmierung

7.1.

Böswillige Alarmierung mit Ausrücken von Einsatzkräften

350,00

6.1.

Böswillige Alarmierung mit Ausrücken von Einsatzkräften

je Einsatz

2.467,35 €

7.2.

Ausrücken von Einsatzkräften auf Grund von Fehlalarmen aufgeschalteter Brandmeldeanlagen

240,00

6.2.

Ausrücken von Einsatzkräften auf Grund von Fehlalarmen aufgeschalteter Brandmeldeanlagen

je Einsatz

645,17 €

8.

kein Titel vorhanden

 

7. Zusätzlicher Kraftstoff

 

Beim Einsatz der Aggregate der Normbestückung mit Selbstantrieb (Tragkraftspritze, Generator u.a.) ist der Kraftstoffverbrauch zum Endverbraucherpreis zusätzlich zu berechnen.

 

7.1.

Zusätzlicher Kraftstoff

je Stück

 

Beim Einsatz der Aggregate der Normbestückung mit Selbstantrieb (Tragkraftspritze, Generator u.a.) ist der Kraftstoffverbrauch zum Endverbraucherpreis zusätzlich zu berechnen.

 

Kosten für verbrauchte Löschmittel und Druckgas sowie eine Füllgebühr werden zusätzlich berechnet, wenn der Feuerlöscher eingesetzt wurde.

 

siehe 3.3.7.

 

*1 = Die Arbeitsgeräte sind fest auf den Fahrzeugen montiert, sodass sie immer im Einsatz sind, sobald das jeweilige Fahrzeug ausrückt. Zu dem Wasser- und Schaumwerfer (-anhänger) und dem Schaumlöschanhänger sind keine Anschaffungs- und/oder Unterhaltungskosten zu verzeichnen. Eine eigenständige Gebühr ist daher nicht kalkulierbar. Daher wurden beide Tatbestände ebenfalls zu den Fahrzeugen zugeordnet. Sollten bis zur nächsten Kalkulation Kosten kalkuliert werden können, werden diese auf die Fahrzeuge aufgeteilt.

*2= Aufgrund der sehr geringen kalkulierten Gebühren wurden die verschiedenen Leiterarten zu dem allgemeinen Punkt „Leiter“ zusammengefasst, damit wenigstens ein Cent-Betrag zustande kommt.

*3 = Abrechnung gemäß § 3 (2) Feuerwehrleistungssatzung: Die Gebühren für die Wartung und Pflege dieser (alten) Tariftatbestände richten sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten lt. Benutzungsgebührensatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kreisfeuerwehrzentrale (FTZ) bzw. darauf basierender Rechnungslegung. Eine Regelung oder Kalkulation durch die Stadt Boizenburg/Elbe ist daher nicht notwendig, da diese Gebühren bereits auf Landkreisebene geregelt sind.

*4 = Hydranten, Bohrbrunnen, offene Gewässer, Zisterne (Löschwasserbehälter) sind auf öffentlichen Flächen und werden im Zuge des Feuerwehrdienstes auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft.

Die bisherigen Gebühren dürfen durch die Verwaltung nicht mehr verwendet werden, da die Kalkulation kostendeckende Gebühren ermittelt hat. Würde die Verwaltung weiterhin die bisherigen Gebühren erheben, würde dies zu einer Kostenüberdeckung führen. Das ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) nicht erlaubt. Auf Grund der geringen kalkulierten Gebühren, schlägt die Verwaltung daher vor, die kalkulierten (kostendeckenden) Gebühren zu erheben.

Auf Grund der wesentlich geringeren kalkulierten Gebühren in den einzelnen Gebührentat-beständen, empfiehlt die Verwaltung die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € für jeden Bearbeitungsfall.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                             ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Anlagen:

Erläuterungsbericht, die Basisdaten, die Berechnung der Gebühren der Firma B&P Kommunalberatung

Bisherige Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Boizenburg/Elbe vom 16.12.2010

Feuerwehrleistungssatzung (NEU)

Synopse zur Änderung der Satzung