Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 14.03.2019 die Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Boizenburg/Elbe (Feuerwehrleistungssatzung) – siehe Anlagen.
Sachdarstellung und Begründung:
Mit
Beschlussvorlage 122/17/30/1 hat die Stadtvertretung den Auftrag zur
Kalkulation der Feuerwehrgebühren sowie
Satzungserstellung an die Firma B&P Kommunalberatung erteilt.
Die Firma B&P Kommunalberatung hat die Kalkulation der Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehren für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 sowie
die Feuerwehrleistungs-satzung erarbeitet. In diesem Zuge konnte die
Feuerwehrleistungssatzung insgesamt überarbeitet und aktualisiert werden. Die
Gebührentatbestände befinden sich in der Anlage zur Feuerwehrleistungssatzung.
Hier die Übersicht
der kalkulierten Gebühren:
Gebührentarif
für Dienst- und
Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehren Boizenburgs |
Anlage 1) Gebührenkatalog zur
Feuerwehrleistungssatzung vom 25.01.2019 |
||||||
|
Für die Bearbeitung wird gemäß §
7 (3) Feuerwehrleistungssatzung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR
erhoben. |
||||||
Nr. |
|
In EUR |
Tarif |
Art der Inanspruchnahme |
Bemessung |
Gebühr pro Einsatzstunde |
|
1. |
Personal |
|
1. Personal |
||||
1.1. |
Brandsicherheitswachen je Kamerad |
16,50 je Std. |
1.1. |
Brandsicherheitswachen |
je Kamerad |
29,34 € |
|
1.2. |
Einsatzleiter |
16,50 je Std. |
1.2. |
Einsatzleiter |
je Kamerad |
29,34 € |
|
1.3. |
Feuerwehrmann |
16,50 je Std. |
1.3. |
Feuerwehrmann |
je Kamerad |
29,34 € |
|
2. |
Fahrzeuge und Boote |
|
2. Fahrzeuge |
||||
2.1 |
Löschfahrzeuge |
|
2.1. Löschfahrzeuge |
||||
2.1.1. |
Kleinlöschfahrzeuge (TSF-W) bis
7,5 t |
110,00 je Std. |
2.1.1. |
Kleinlöschfahrzeuge |
je Fahrzeug |
51,66 € |
|
2.1.2 |
Löschfahrzeuge über
9,5 t |
240,00 je Std. |
2.1.2. |
Löschfahrzeuge
über 9,5 t |
je Fahrzeug |
15,48 € |
|
|
TLF 16/25 |
130,00 je Std. |
2.1.2. |
Löschfahrzeuge
über 9,5 t |
je Fahrzeug |
13,92 € |
|
|
LF 16 TS |
100,00 je Std. |
2.1.2. |
Löschfahrzeuge
über 9,5 t |
je Fahrzeug |
21,55 € |
|
2.1.3. |
Wasser- und Schaumwerfer L 2400 |
15,00 je Std. |
Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1 |
||||
2.1.4. |
Schaumlöschanhänger |
22,00 je Std. |
Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1 |
||||
2.2. |
Hubrettungsfahrzeuge |
|
2.2. Hubrettungsfahrzeuge |
||||
2.2.1. |
Kraftfahrdrehleiter |
240,00 je Std. |
2.2.1. |
Kraftfahrdrehleiter |
je Fahrzeug |
21,32 € |
|
2.3. |
Sonstige
Fahrzeuge |
|
2.3. Sonstige Fahrzeuge |
||||
2.4.1 |
Führungsfahrzeug – 2 |
80,00 je Std. |
2.3.1. |
Führungsfahrzeug |
je Fahrzeug |
37,04 € |
|
2.4.3. |
Mannschaftstransportwagen (MTW) |
138,00 je Std. |
2.3.2. |
Mannschaftstransportwagen |
je Fahrzeug |
45,85 € |
|
2.5. |
Boote |
|
2.4. Boote |
||||
2.5.1. |
Rettungsboot (Schlauchboot) |
13,00 je Std. |
2.4.1. |
Rettungsboot |
je Boot |
0,95 € |
|
2.5.2. |
Rettungsboot (Florentine III) |
50,00 je Std. |
2.4.2. |
Rettungsboot |
je Boot |
16,36 € |
|
3. |
Feuerwehrtechnisches
Gerät |
|
3. Feuerwehrtechnisches Gerät |
||||
3.1 |
Rettungsgerät |
|
3.1. Rettungsgerät |
||||
3.1.1. |
Klappleiter |
5,00 je Einsatz |
3.1.1. |
Leiter2 |
je Stück |
0,13 € |
|
3.1.2. |
Steckleiter |
6,50 je Einsatz |
|||||
3.1.3. |
Schiebeleiter |
10,00 je Einsatz |
|||||
3.1.4. |
Sprungpolster, -tuch |
15,50 je Einsatz |
|||||
3.2. |
Beleuchtungs-
und Signalgerät |
|
3.2. Beleuchtungs- und
Signalgerät |
||||
3.2.1. |
Handscheinwerfer |
4,00 je Einsatz |
3.2.1. |
Handscheinwerfer |
je Stück |
0,04 € |
|
3.2.2. |
Kopfscheinwerfer, einschl. Stativ |
7,50 je Einsatz |
Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1 |
||||
3.2.3. |
Verkehrswarngerät |
10,00 je Einsatz |
Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1 |
||||
3.3. |
Arbeitsgerät |
|
3.3. Arbeitsgerät |
||||
3.3.1. |
Hydraulischer oder pneumatischer Heber |
5,00 je Std. |
Kosten
wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1 |
||||
3.3.2. |
Mehrzweckzug (Greifzug) |
13,00 je Std. |
Kosten
wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1 |
||||
3.3.3. |
Schneidgerät mit Motorantrieb |
15,50 je Std. |
Kosten
wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1 |
||||
3.3.4. |
Spreizer mit Motorantrieb |
15,50 je Std. |
Kosten
wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1 |
||||
3.3.5. |
Stromerzeuger 5 KVA |
18,00 je Std. |
3.3.1. |
Stromerzeuger |
je Stück |
0,41 € |
|
3.3.6. |
Motorsäge STIHL |
15,50 je Std. |
3.3.2. |
Motorsäge |
je Stück |
0,41 € |
|
3.3.7. |
Trennschleifer |
15,50 je Std. |
Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1 |
||||
3.3.8. |
Tragkraftspritze TS |
20,50 je Std. |
3.3.3. |
Tragkraftspritze |
je Stück |
2,06 € |
|
3.3.9. |
Saugschlauch |
4,00 je Std. |
weggefallen3 |
||||
3.3.10. |
B-Druckschlauch |
lt. tatsächlich entstandenen Kosten |
weggefallen3 |
||||
3.3.11. |
C-Druckschlauch |
lt. tatsächlich entstandenen Kosten |
weggefallen3 |
||||
3.3.12. |
D-Druckschlauch |
lt. tatsächlich entstandenen Kosten |
weggefallen3 |
||||
3.3.13. |
Wasserführende Armatur |
2,50 je Std. |
Kosten wurden den Fahrzeugkosten zugeordnet1 |
||||
3.3.14. |
Wärmebildkamera |
10,00 je Std. |
3.3.4. |
Wärmebildkamera |
je Stück |
1,06 € |
|
3.5. |
Atemschutzgerät |
|
|
||||
3.5.1. |
Pressluftatmer |
lt. tatsächlich entstandenen Kosten |
weggefallen3 |
||||
3.5.2. |
Atemschutzmaske |
lt. tatsächlich entstandenen Kosten |
weggefallen3 |
||||
3.5.3. |
Fluchthaube (Einwegmaske) |
65,50 je Einsatz |
weggefallen3 |
||||
nicht
vorhanden |
3.3.5. |
Gasmessgerät |
je Stück |
0,32 € |
|||
3.4. |
Löschgerät
in Bereitstellung |
|
|
||||
3.4.2. |
Kübelspritze |
4,00 je Einsatz |
3.3.6. |
Kübelspritze |
je Stück |
0,03 € |
|
3.4.1. |
Feuerlöscher |
5,00 je Einsatz |
3.3.7. |
Feuerlöscher |
je Stück |
|
|
Kosten für verbrauchte
Löschmittel und Druckgas sowie eine Füllgebühr werden zusätzlich berechnet,
wenn der Feuerlöscher eingesetzt wurde. |
|||||||
4. |
Prüfung
von Löschwasserentnahmestellen |
|
|
||||
|
Hydranten, Bohrbrunnen, offene Gewässer, Zisterne
(Löschwasserbehälter) |
51,00 |
weggefallen4 |
||||
5. |
Sonstige
Leistungen |
|
4. Sonstige Leistungen |
||||
|
Türöffnung |
nach Aufwand (Personal, Technik) |
4.1. |
Türöffnung |
je Öffnung |
|
|
Türöffnungen werden nach Aufwand
(Personal, Fahrzeuge, Feuerwehrtechnisches Gerät) abgerechnet. |
|||||||
6. |
Ersatzteile
und Materialverbrauch |
|
5. Ersatzteile und
Materialverbrauch |
||||
6.1. |
Ersatzteile und verbrauchtes Material (Löschmittel,
Ölbindemittel usw.) werden zum Wiederbeschaffungspreis zuzügl. 10 %
Vorhaltekosten aufgerundet auf volle € je Einheit berechnet. |
|
5.1. |
Ersatzteile und
Materialverbrauch |
je verbrauchte |
|
|
Ersatzteile und verbrauchtes
Material (Löschmittel, Schaum, Ölbindemittel usw.) werden zum
Wiederbeschaffungspreis zzgl. 10 % Vorhaltekosten aufgerundet auf volle € je
Einheit berechnet. |
|||||||
7. |
Gebühren
für mißbräuchliche Alarmierung |
|
6. Missbräuchliche Alarmierung |
||||
7.1. |
Böswillige Alarmierung mit Ausrücken von Einsatzkräften |
350,00 |
6.1. |
Böswillige Alarmierung mit
Ausrücken von Einsatzkräften |
je Einsatz |
2.467,35 € |
|
7.2. |
Ausrücken von Einsatzkräften auf Grund von Fehlalarmen
aufgeschalteter Brandmeldeanlagen |
240,00 |
6.2. |
Ausrücken von Einsatzkräften auf
Grund von Fehlalarmen aufgeschalteter Brandmeldeanlagen |
je Einsatz |
645,17 € |
|
8. |
kein Titel vorhanden |
|
7. Zusätzlicher Kraftstoff |
||||
|
Beim Einsatz der Aggregate der Normbestückung mit
Selbstantrieb (Tragkraftspritze, Generator u.a.) ist der Kraftstoffverbrauch
zum Endverbraucherpreis zusätzlich zu berechnen. |
|
7.1. |
Zusätzlicher Kraftstoff |
je Stück |
|
|
Beim Einsatz der Aggregate der
Normbestückung mit Selbstantrieb (Tragkraftspritze, Generator u.a.) ist der
Kraftstoffverbrauch zum Endverbraucherpreis zusätzlich zu berechnen. |
|||||||
|
Kosten für verbrauchte Löschmittel und Druckgas sowie eine
Füllgebühr werden zusätzlich berechnet, wenn der Feuerlöscher eingesetzt
wurde. |
|
siehe 3.3.7. |
||||
*1 = Die Arbeitsgeräte sind fest auf den Fahrzeugen montiert, sodass sie
immer im Einsatz sind, sobald das jeweilige Fahrzeug ausrückt. Zu dem Wasser-
und Schaumwerfer (-anhänger) und dem Schaumlöschanhänger sind keine
Anschaffungs- und/oder Unterhaltungskosten zu verzeichnen. Eine eigenständige
Gebühr ist daher nicht kalkulierbar. Daher wurden beide Tatbestände ebenfalls
zu den Fahrzeugen zugeordnet. Sollten bis zur nächsten Kalkulation Kosten
kalkuliert werden können, werden diese auf die Fahrzeuge aufgeteilt.
*2= Aufgrund der sehr geringen kalkulierten Gebühren wurden die
verschiedenen Leiterarten zu dem allgemeinen Punkt „Leiter“ zusammengefasst,
damit wenigstens ein Cent-Betrag zustande kommt.
*3 = Abrechnung gemäß § 3 (2) Feuerwehrleistungssatzung: Die Gebühren
für die Wartung und Pflege dieser (alten) Tariftatbestände richten sich nach
den tatsächlich entstandenen Kosten lt. Benutzungsgebührensatzung des
Landkreises Ludwigslust-Parchim für die Inanspruchnahme von Leistungen der
Kreisfeuerwehrzentrale (FTZ) bzw. darauf basierender Rechnungslegung. Eine
Regelung oder Kalkulation durch die Stadt Boizenburg/Elbe ist daher nicht
notwendig, da diese Gebühren bereits auf Landkreisebene geregelt sind.
*4 = Hydranten, Bohrbrunnen, offene Gewässer, Zisterne
(Löschwasserbehälter) sind auf öffentlichen Flächen und werden im Zuge des
Feuerwehrdienstes auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft.
Die bisherigen Gebühren dürfen durch die Verwaltung nicht mehr verwendet
werden, da die Kalkulation kostendeckende Gebühren ermittelt hat. Würde die
Verwaltung weiterhin die bisherigen Gebühren erheben, würde dies zu einer
Kostenüberdeckung führen. Das ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz
(KAG M-V) nicht erlaubt. Auf Grund der geringen kalkulierten Gebühren, schlägt
die Verwaltung daher vor, die kalkulierten (kostendeckenden) Gebühren zu
erheben.
Auf Grund der
wesentlich geringeren kalkulierten Gebühren in den einzelnen
Gebührentat-beständen, empfiehlt die Verwaltung die Erhebung einer
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € für jeden Bearbeitungsfall.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Anlagen:
Erläuterungsbericht,
die Basisdaten, die Berechnung der Gebühren der Firma B&P Kommunalberatung
Bisherige Satzung
über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Boizenburg/Elbe vom 16.12.2010
Feuerwehrleistungssatzung
(NEU)
Synopse zur Änderung der Satzung