Wirtschaftsplan 2019 der Boize-Kino GmbH; Bindung des Vertreters des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung

Betreff
Wirtschaftsplan 2019 der Boize-Kino GmbH; Bindung des Vertreters des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung
Vorlage
203/18/BM/1
Art
Ergänzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe bindet den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Boize-Kino GmbH dahingehend, dem Wirtschaftsplan 2019, der von einer Bezuschussung der Stadt in Höhe von 46,0 T€ im Jahr 2019 ausgeht, zuzustimmen.

 

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat die Angelegenheit in ihrer Sitzung am 24.01.2019 vertagt und zur Beratung in den Finanzausschuss verwiesen.

 

Im Vorbericht zum Wirtschaftsplan waren unklare Formulierungen vom Geschäftsführer der Gesellschaft getroffen worden (Hinweis auf Nachtragshaushalt der Stadt und Entnahme aus dem Betriebsvermögen der GmbH), aufgrund dessen die Vorlage vertagt worden ist.

 

 

Der korrigierte Vorbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Alternativen:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe bindet den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Boize-Kino GmbH dahingehend, dem Wirtschaftsplan 2019, der von einer Bezuschussung der Stadt in Höhe von 46,0 T€ im Jahr 2019 ausgeht, nicht zuzustimmen

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:             Unterschrift

 

Fachbereich I                          ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                             ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte    ............................................

Anlagen: