Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Erhebung der Straßenausbaubeiträge für die Waldstraße und die Schillerstraße auszusetzen und für geplante Straßenbaumaßnahmen nach Baubeginn keine Vorausleistungsbescheide zu erstellen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Waldstraße wurde vom 27.06.2017 bis zum 26.09.2017 erneuert und die Schillerstraße vom 22.05.2017 bis zum 14.06.2018.
Die Stadt Boizenburg/Elbe hat auf
Grund des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung
vom 12. April 2005 (letzte
berücksichtigte Änderung: §§ 9, 12, 22 geändert, § 21 neu gefasst durch Gesetz
vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 584)) eine Ausbaubeitragssatzung
erlassen.
Darin ist in §
12 (2) 2. geregelt, dass die Festsetzungsfrist nach
§ 169 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung einheitlich für alle kommunalen
Abgaben vier Jahre beträgt.
Die Festsetzungsverjährung
beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Abgabenanspruch
entstanden ist (vgl. § 170 Abs. 1 AO).
Gemäß geltendem KAG sind für diese beiden Straßen nach
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen
und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung) in der Stadt Boizenburg/Elbe-vom-04.12.2000
und der 1.Änderung der Satzung über die
Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen
(Ausbaubeitragssatzung) in der Stadt Boizenburg/Elbe vom 27.09.2011 Straßenausbaubeiträge
zu erheben.
Das bedeutet,
dass die Erhebung von Beiträgen für die Waldstraße bis zum 31.12.2021 und für
die Schillerstraße bis zum 31.12.2022 erfolgen muss.
Erläuterung
Am 22.03.2017 reichte die AfD im Landtag einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Kommunalabgabengesetzes - Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen ein. Ein Antrag der Volksinitiative „FAIRE STRASSE“
folgte
Daraus ergab sich eine neue Diskussion über die Gerechtigkeit
der Straßenausbaubeiträge. In Folge einigten sich die Regierungsfraktionen des
Landes darauf, die Erhebung der Straßenausbaubeiträge bis spätestens zum
01.01.2020 neu zu regeln (Stand 23.01.2019).
Bis dahin wird es eine Übergangsregelung geben. Diese soll
noch erarbeitet werden. Die Verfahren hierfür sind zu diesem Zeitpunkt noch
nicht abgeschlossen.
Bis zur endgültigen Entscheidung (der Änderung des KAG M-V)
liegt die Entscheidung bei den Kommunen, ob sie weiterhin Beiträge erheben oder
nicht.
Werden Beiträge weiterhin erhoben, wäre es möglich, dass, bei
möglicher neuer Gesetzeslage, diese zurückzuzahlen sind. Hinzu kommen Zinsen.
Diese sind nach Abgabenordnung (AO) § 238 Absatz 1 mit 6 % pro Jahr zu
verzinsen.
Diese Zinsen bedeuten einen erheblichen finanziellen Aufwand
für die Stadt Boizenburg/Elbe.
Zu erwarten ist, dass fast alle Grundstückseigentümer
Widerspruch einlegen würden. Bei nachfolgenden Gerichtsverfahren ist mit
Sammelklagen zu rechnen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Erhebung der Straßenausbaubeiträge
für die Waldstraße und die Schillerstraße auszusetzen und für geplante
Straßenbaumaßnahmen nach Baubeginn keine Vorausleistungsbescheide zu erstellen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: