Eilentscheidung des Hauptausschusses zur Wahlwerbung für die Wahlen am 26.05.2019

Betreff
Eilentscheidung des Hauptausschusses zur Wahlwerbung für die Wahlen am 26.05.2019
- Festlegung der Anzahl der Wahlplakate
Vorlage
029/19/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2019 die Anzahl der Wahlplakate grundlegend wie folgt:

                Wahl der Stadtvertretung                      350 Plakate

                Kreistagswahl                                  -              350 Plakate

                Europawahl                                      -              350 Plakate.

 

Die Stadtvertretung genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 25.02.2019.  

Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 35 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V entscheidet der Hauptausschuss in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung aufgeschoben werden kann. Die Entscheidung des Hauptausschusses bedarf der nachtäglichen Genehmigung durch die Stadtvertretung.

 

Für die Wahlen 2019 hatte die Verwaltung 1.000 Plakate an 500 Straßenlampenmasten vorgesehen, davon 350 Plakate für die Europawahl, 350 Plakate für die Kreistagswahl und 300 Plakate für die Wahl der Stadtvertretung. Dies wurde im Bericht der Verwaltung in der Sitzung des Hauptausschusses am 07.02.2019 vorgetragen. Hier wurde die Anzahl der Plakate für die Wahl der Stadtvertretung als zu gering eingeschätzt.

In den Folgetagen wurde durch eine Fraktion eine abweichende Aufteilung der Gesamtzahlen von Plakaten beantragt.

 

Die Verwaltung hat sich hierzu mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises LUP beraten. Hier wurde empfohlen, für alle Wahlen die gleiche Anzahl von Plakaten zu wählen, um dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu entsprechen.

Die Ermittlung der Anzahl der Wahlplakate erfolgt nach den Vorschriften des Parteiengesetzes § 5 –Gleichbehandlung- sowie der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zu den rechtlichen Regelungen zum Wahlkampf (anliegend Auszüge dazu).

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Anzahl der Wahlplakate für die Wahlen wie folgt zuzustimmen:

                Wahl der Stadtvertretung          -              350 Plakate

                Kreistagswahl                                  -              350 Plakate

                Europawahl                                      -              350 Plakate.

Damit würden von den zur Verfügung stehenden 601 Masten der Straßenbeleuchtung 525

Stück in Anspruch genommen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (Ablenkung durch Wahlwerbung) sollte die Anzahl der in Anspruch zu nehmenden Straßenbeleuchtungsmaste nicht weiter erhöht werden.

Die Anzahl der Plakate kann durch zusätzliche Wahlvorschlagsträger, die derzeit noch nicht bekannt sind und bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden konnten, geringfügig abweichen.

 

Der Verwaltung liegen bereits viele Anträge von Wahlvorschlagsträgern für eine Sondernutzungserlaubnis zum Plakatieren vor. Für die Antragsteller ist nicht nachvollziehbar, warum diese noch nicht erteilt wurde. Um nicht den Eindruck zu erwecken, dass die Verwaltung die Anträge nicht bearbeiten will und somit nicht den Vorwurf der Beeinträchtigungen in der Wahlwerbung zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, dass der Hauptausschuss die Entscheidung in seiner Sitzung trifft. Auch die Verwaltung benötigt für die abschließende Bearbeitung der Anträge nach der Entscheidung der Mitglieder des Hauptausschusses einige Zeit (Postzustellung mit PZU).

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                   ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte       ............................................

Anlagen:

-          Auszug Parteiengesetz § 5

-          Auszug Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums M-V