Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
beschließt in seiner Sitzung am 25.02.2019 die Anzahl der Wahlplakate
grundlegend wie folgt:
Wahl der Stadtvertretung – 350
Plakate
Kreistagswahl - 350 Plakate
Europawahl - 350 Plakate.
Die Stadtvertretung genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 25.02.2019.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß §
35 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V entscheidet der Hauptausschuss in
dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer
Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung aufgeschoben werden kann. Die
Entscheidung des Hauptausschusses bedarf der nachtäglichen Genehmigung durch
die Stadtvertretung.
Für die
Wahlen 2019 hatte die Verwaltung 1.000 Plakate an 500 Straßenlampenmasten
vorgesehen, davon 350 Plakate für die Europawahl, 350 Plakate für die
Kreistagswahl und 300 Plakate für die Wahl der Stadtvertretung. Dies wurde im
Bericht der Verwaltung in der Sitzung des Hauptausschusses am 07.02.2019
vorgetragen. Hier wurde die Anzahl der Plakate für die Wahl der Stadtvertretung
als zu gering eingeschätzt.
In den
Folgetagen wurde durch eine Fraktion eine abweichende Aufteilung der
Gesamtzahlen von Plakaten beantragt.
Die
Verwaltung hat sich hierzu mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises LUP
beraten. Hier wurde empfohlen, für alle Wahlen die gleiche Anzahl von Plakaten
zu wählen, um dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu entsprechen.
Die
Ermittlung der Anzahl der Wahlplakate erfolgt nach den Vorschriften des
Parteiengesetzes § 5 –Gleichbehandlung- sowie der Verwaltungsvorschrift des
Innenministeriums zu den rechtlichen Regelungen zum Wahlkampf (anliegend
Auszüge dazu).
Die Verwaltung
empfiehlt, der Anzahl der Wahlplakate für die Wahlen wie folgt zuzustimmen:
Wahl der Stadtvertretung - 350
Plakate
Kreistagswahl - 350 Plakate
Europawahl - 350 Plakate.
Damit würden von
den zur Verfügung stehenden 601 Masten der Straßenbeleuchtung 525
Stück in Anspruch
genommen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (Ablenkung durch
Wahlwerbung) sollte die Anzahl der in Anspruch zu nehmenden
Straßenbeleuchtungsmaste nicht weiter erhöht werden.
Die Anzahl der Plakate
kann durch zusätzliche Wahlvorschlagsträger, die derzeit noch nicht bekannt
sind und bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden konnten, geringfügig
abweichen.
Der Verwaltung
liegen bereits viele Anträge von Wahlvorschlagsträgern für eine Sondernutzungserlaubnis
zum Plakatieren vor. Für die Antragsteller ist nicht nachvollziehbar, warum
diese noch nicht erteilt wurde. Um nicht den Eindruck zu erwecken, dass die
Verwaltung die Anträge nicht bearbeiten will und somit nicht den Vorwurf der
Beeinträchtigungen in der Wahlwerbung zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor,
dass der Hauptausschuss die Entscheidung in seiner Sitzung trifft. Auch die
Verwaltung benötigt für die abschließende Bearbeitung der Anträge nach der
Entscheidung der Mitglieder des Hauptausschusses einige Zeit (Postzustellung
mit PZU).
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
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Auszug
Parteiengesetz § 5
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Auszug
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums M-V