Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 18.04.2019 die
Durchführung der Baumaßnahme M100 „Waldweg Schwartow“ innerhalb des
Flurneuordnungsverfahren Schwartow in
Höhe von 266.500,00 €.
2.
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung die Vorfinanzierung und
die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 26.656,00 € in Form der
gemeindlichen Erklärung gegenüber dem Staatlichen Amt für Umwelt und
Landwirtschaft Westmecklenburg.
3.
Die Beschlüsse
gelten vorbehaltlich der Rechtskraft der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Rahmen des
Flurneuordnungsverfahren Schwartow ist im genehmigten Maßnahmeplan die Maßnahme
M100 „Waldweg Schwartow“ enthalten. Die Gesamtkosten lt. Kostenschätzung
betragen Brutto 266.560,00 €. Der Realisierungstermin ist für das Jahr 2019
geplant.
Daher ist die
Baumaßnahme dringlich und wurde in den 1. Nachtragshaushalt 2019 eingestellt.
Das Staatliche Amt
für Umwelt und Landwirtschaft Westmecklenburg signalisierte, dass die
Fördermittel von ca. 90 % zur Verfügung
stehen und abgefordert werden können.
Hierzu ist die
Erklärung der Gemeinde gegenüber dem Staatlichen Amt für Umwelt und
Landwirtschaft Westmecklenburg hinsichtlich der Vorfinanzierung der Maßnahme
sowie Übernahme des Eigenmittelanteils
in Höhe 26.656,00 € abzugeben.
Die Baumaßnahme
„Waldweg Schwartow“ befindet sich am Rand der Ortslage Schwartow und ist
unbefestigt hergestellt. Derzeitig ist er in einem sehr desolaten Zustand. Der
Weg erschließt einige Hofräume und stellt die Verbindung zwischen der B 195 und
der Boizestraße dar.
Die Verwaltung
beantragt die Bereitstellung der genannten Mittel, um die Maßnahme zu
realisieren und die entsprechenden bzw. zur Verfügung stehenden Fördermittel zu
erhalten. Nach Abrechnung der Maßnahme erhält die Stadt Boizenburg/Elbe nach
Abzug des Eigenanteils dann 239.844,00 € zurück überwiesen.
Die Durchführung
der Maßnahme ist dringend erforderlich, da derzeit in kurzen Abständen
Straßeninstandsetzungsmaßnahmen und –mittel zur verkehrssicheren Erhaltung des
Weges eingesetzt werden müssen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Anlagen:
Erklärung der
Gemeinde