Kalkulation und Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt Boizenburg/Elbe

Betreff
Kalkulation und Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
014/19/10/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage befindliche Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) mit der Gebührenkalkulation.

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

Mit Beschlussvorlage 122/17/30/1 hatte die Stadtvertretung den Auftrag zur Erstellung verschiedener Kalkulationen und Satzungen an die Firma B&P Management- und Kommunalberatung GmbH, Dresden, erteilt.

Die Firma B&P Kommunalberatung hat die Kalkulation von Verwaltungskostengebühren der Stadt Boizenburg/Elbe für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 sowie die neue Satzung erarbeitet.

 

Die neue Verwaltungskostensatzung (Entwurf), der Erläuterungsbericht, die Basisdaten und die Kalkulation der Gebühren liegen dieser Beschlussvorlage bei.

 

Der Vorschlag der Verwaltung lautet, in ungefähr der Hälfte der Gebührentatbestände die kalkulierten Beträge zu beschließen (näherungsweise, sinnvoll gerundet). Bei den restlichen Gebührentatbeständen wird vorgeschlagen, niedrigere Beträge zu beschließen.

 

Im Vergleich zu der bisher gültigen Verwaltungskostengebührensatzung aus dem Jahr 2008 ergibt sich folgender Stand:

 

-          17 Gebührentatbestände wurden erhöht

-          9 Gebührentatbestände wurden nicht verändert

-          11 Gebührentatbestände wurden reduziert (neu kalkulierte Beträge sind geringer)

-          7 Gebührentatbestände wurden neu aufgenommen

 

Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Beträge der bisher gültigen Verwaltungskostengebührensatzung aus dem Jahr 2008 dem Vorschlag der Verwaltung zu den neuen Gebühren gegenüber gestellt (siehe die letzten drei Seiten der Anlage).

 

Im Vergleich zur Ursprungsvorlage wurden in der Ergänzungsvorlage die Punkte 6.1 und 6.2 gestrichen, da die Gebühren für diese Ausnahmegenehmigungen bereits in der STVO geregelt sind. Weiterhin wurde in der Einleitung der Satzung der Text „und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde“ gestrichen. Diese Sachverhalte wurden auf der Sitzung des Finanzausschusses am 26.02.2019 beraten und empfohlen.