Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage befindliche Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) mit der Gebührenkalkulation.
Sachdarstellung und Begründung:
Mit
Beschlussvorlage 122/17/30/1 hatte die Stadtvertretung den Auftrag zur
Erstellung verschiedener Kalkulationen und Satzungen an die Firma B&P
Management- und Kommunalberatung GmbH, Dresden, erteilt.
Die Firma B&P
Kommunalberatung hat die Kalkulation von Verwaltungskostengebühren der Stadt
Boizenburg/Elbe für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2021 sowie die neue
Satzung erarbeitet.
Die neue
Verwaltungskostensatzung (Entwurf), der Erläuterungsbericht, die Basisdaten und
die Kalkulation der Gebühren liegen dieser Beschlussvorlage bei.
Der Vorschlag der
Verwaltung lautet, in ungefähr der Hälfte der Gebührentatbestände die
kalkulierten Beträge zu beschließen (näherungsweise, sinnvoll gerundet). Bei
den restlichen Gebührentatbeständen wird vorgeschlagen, niedrigere Beträge zu
beschließen.
Im Vergleich zu der
bisher gültigen Verwaltungskostengebührensatzung aus dem Jahr 2008 ergibt sich
folgender Stand:
-
17
Gebührentatbestände wurden erhöht
-
9
Gebührentatbestände wurden nicht verändert
-
11
Gebührentatbestände wurden reduziert (neu kalkulierte Beträge sind geringer)
-
7
Gebührentatbestände wurden neu aufgenommen
Zur besseren
Vergleichbarkeit wurden die Beträge der bisher gültigen
Verwaltungskostengebührensatzung aus dem Jahr 2008 dem Vorschlag der Verwaltung
zu den neuen Gebühren gegenüber gestellt (siehe die letzten drei Seiten der
Anlage).
Im Vergleich zur
Ursprungsvorlage wurden in der Ergänzungsvorlage die Punkte 6.1 und 6.2
gestrichen, da die Gebühren für diese Ausnahmegenehmigungen bereits in der STVO
geregelt sind. Weiterhin wurde in der Einleitung der Satzung der Text „und nach
Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde“ gestrichen. Diese Sachverhalte wurden
auf der Sitzung des Finanzausschusses am 26.02.2019 beraten und empfohlen.