Bebauungsplan Nr. 37 für den Bereich " Küsters Gärten"

Betreff
Bebauungsplan Nr. 37 für den Bereich " Küsters Gärten"
hier: Umlegungsanordnung
Vorlage
052/19/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.37 „Küsters Gärten“ wird gemäß § 46 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Umlegung angeordnet. Die Befugnis zur Durchführung der Umlegung nach § 46 (4) BauGB soll an die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin übertragen werden. Die Einzelheiten werden auf der Grundlage eines öffentlich - rechtlichen Vertrages nach Bestehen eines belastbaren städtebaulichen Konzepts geregelt.

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadt Boizenburg hat in der Stadtvertretersitzung am 28.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr.37 für den Bereich „Küsters Gärten“ beschlossen.

Die derzeitigen Eigentums- und Nutzungsstrukturen müssen für eine durchgreifende Neuordnung vom Kleingartengebiet zum Wohngebiet erheblich verändert werden. Auf Grund der durchgreifenden Neuordnung ist nicht zu erwarten, dass in absehbarer Zeit eine Regelung im Rahmen des normalen Grundstücksverkehrs erfolgen kann. Daher wird innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.37 ein Umlegungsverfahren gemäß § 46 (1) Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet.

Die Anordnung der Umlegung bezieht sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 37 im Bereich der „Küsters Gärten“ und wird:

·         im Norden durch Ackerflächen,

·         im Osten durch Kleingärten an der Eisenbahn „Berlin-Hamburg“,

·         im Süden teilweise durch die „Boize“ und Kleingärten und

·         im Westen durch die vorhandene Wohnbebauung am  „Bretternhof“ begrenzt

 

Begründung

Auf Grund der steigenden Bevölkerungszahl der Stadt Boizenburg ist die Nachfrage nach Baugrundstücken nach wie vor sehr groß. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes kann somit eine Nachverdichtung der schon vorhandenen Wohnnutzung ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Erschließung zu regeln. Die vorhandenen Wohnwege sind meist zu schmal und Rettungswagen, Feuerwehr und Müllabfuhr haben Probleme, die vorhandenen bebauten Grundstücke zu erreichen.

Das Umlegungsverfahren gibt die Gewähr, dass entsprechend den Festsetzungen des zugrunde liegenden Bebauungsplanes für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen und verteilt die durch die Erschließungsanlagen entstehenden Vor- und Nachteile nach dem Solidarprinzip auf alle Beteiligten.

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: Lageplan mit „U021 Boizenburg- Küsters Gärten“ (Stand März 2019)