1. Nachtragshaushaltssatzung 2019

Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung 2019
Vorlage
047/19/10/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit den zugehörigen Anlagen.

 

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Schwartow ist im genehmigten Maßnahmeplan die Maßnahme M100 „Waldweg Schwartow“ enthalten. Die Gesamtkosten lt. Kostenschätzung betragen Brutto 266.560,00 €. Der Realisierungstermin ist für das Jahr 2019 geplant. Daher ist die Baumaßnahme dringlich. Aufgrund der Höhe der Baumaßnahme wurde die Erstellung des 1. Nachtragshaushaltes 2019 erforderlich.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Landwirtschaft Westmecklenburg signalisierte, dass die Fördermittel von ca. 90 % demnächst zur Verfügung stehen.

 

 

Der Ergebnishaushalt 2019 im 1. Nachtrag enthält geplante Gesamterträge von 17,2 Mio. €. Die Summe der ordentlichen Aufwendungen im 1. Nachtrag 2019 beträgt 18,2 Mio. €.

 

Der geplante Jahresfehlbetrag im 1. Nachtrag 2019 beträgt 968.700 €. Der Ergebnishaushalt der Stadt Boizenburg/Elbe ist unter Verwendung einer Entnahme aus Kapitalrücklagen in Höhe von 969 T€ (= Fehlbetrag aus planmäßigen Abschreibungen abzüglich Auflösungen aus Sonderposten) ausgeglichen.

 

Im Finanzhaushalt 2019 des 1. Nachtrags sind ordentliche Ein-und Auszahlungen mit einem positiven Saldo von 137 T€ geplant. Aus der geplanten investiven Tätigkeit ergibt sich ein negativer Saldo von 495 T€ (investive Einzahlungen von 1,7 Mio. € abzüglich der investiven Auszahlungen 2,2 Mio. €). Darüber hinaus werden 686 T€ für planmäßige Tilgungen eingestellt.

 

Der Finanzhaushalt im 1. Nachtrag 2019 ist unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ausgeglichen. Die in den 1. Nachtragshaushalt 2019 aufgenommen Auszahlungen sind aus den Überschüssen des Haushaltsjahres 2018 finanzierbar.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

 

Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Straßenausbaubeiträge für die 2019 geplanten Straßenbaumaßnahmen (F.-J.-Klepperstraße und Straße der Einheit) in gleicher Höhe vom Land M-V kompensiert werden (gemäß Pressemitteilungen, noch keine gesetzliche Grundlage vorhanden). 

 

Zu den weiteren Erläuterungen wird auf die angefügten Anlagen verwiesen.