Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den dargestellten Beitragsmaßstab zur Kalkulation der Niederschlagswasserbeiträge.
Sachdarstellung und Begründung:
Durch die
Stadtvertretung wurde am 20.10.2016 eine Grundsatzentscheidung zur Einführung
von Beiträgen und Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung getroffen
(Drucksachen-Nr.: 128/16/30. In dieser Vorlage wurde bereits auf die
Notwendigkeit von Verteilungsregelungen hingewiesen, die die Grundlage der
Kalkulation bilden.
Im Folgenden soll
der Beitragsmaßstab, nachdem die Kalkulation erfolgen soll, vorgestellt werden,
wobei darauf hingewiesen wird, dass dieser im Rahmen der Bearbeitung auf Grund
dabei gewonnener Erkenntnisse möglicherweise überarbeitet werden muss, um alle
Anwendungsfälle abzubilden.
Die endgültige Regelung
des Beitragsmaßstabes wird über die Beitragssatzung erfolgen.
Beitragsmaßstab zur Kalkulation
1) Der Beitrag wird
nach einem nutzungsbezogenen Flächenbeitrag errechnet.
2) Bei der Ermittlung
des nutzungsbezogenen Flächenbeitrags wird die Grundstücksfläche mit der
Grundflächenzahl vervielfacht.
3) Als
Grundstückfläche gilt:
a) bei Grundstücken, die im Bereich eine Bebauungsplanes liegen, die
gesamte Fläche, wenn für das Grundstück im B-Plan eine bauliche, gewerbliche,
industrielle oder vergleichbare Nutzung festgesetzt ist;
b) bei Grundstücken, die über die Grenze des Bebauungsplanes bzw. des
Geltungsbereichs einer Satzung nach § 34 Absatz 4 BauGB in den unbeplanten
Innenbereich hinausreichen, die Gesamtfläche des Grundstücks, soweit diese baulich,
gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt wird;
c) bei Grundstücken, die innerhalb des Geltungsbereichs einer Satzung
nach § 34 Absatz 4 BauGB liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks;
d) bei Grundstücken, die im Übergangsbereich vom unbeplanten
Innenbereich (§ 34 BauGB) zum Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die
Gesamtfläche des Grundstückes, soweit sie baulich, gewerblich, industriell oder
vergleichbar genutzt werden kann;
e) bei Grundstücken, für die kein B-Plan besteht und die innerhalb
eines im Zusammenhang
bebauten
Ortsteiles liegen (§ 34 BauGB), die Gesamtfläche des Grundstücks;
4)
Als Grundflächenzahl nach Abs. 2 gilt:
a) soweit ein B-Plan besteht, die darin
festgesetzte höchstzulässige Grundflächenzahl;
b) soweit kein B-Plan besteht oder in dem B-Plan
die Grundflächenzahl nicht bestimmt ist, gelten nach Maßgabe der
Baunutzungsverordnung die folgenden Werte:
reine Wohngebiete (WR) und allgemeine
Wohngebiete (WA)) 0,4
besondere Wohngebiete (WB) 0,6
Mischgebiete (MI) 0,8
Gewerbegebieten (GE), Industriegebieten
(GI) und sonstigen Sondergebieten 0,8
c) Selbstständige Garagen- und
Einstellplatzgrundstücke 1,0
d) Grundstücke im Außenbereich (§35 BauGB),
Friedhofsgrundstücke, Sportplätze 0,2.
Die
Gebietseinordnung nach Abs. 4 b) gilt für Grundstücke innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile
(§34 BauGB).
Für die
Niederschlagswasserbeiträge steht die bebaubare Fläche im hinreichenden
Verhältnis zum Vorteil. Jedoch wäre ein Maßstab, der auf die Fläche abhebt, die
zu befestigen zulässig ist, noch genauer (vgl. Aussprung in Aussprung, Siemers,
Holz, Seppelt, Hünemörder, Kommunalabgabengesetz M-V, § 9, 5.10). Das VG
Greifswald hat mit Urteil vom 06.12.2010 –
3 A 1002/08
festgestellt, dass der Grundflächenzahlmaßstab ein geeigneter Maßstab sei, da
er sich an der bebaubaren Grundstücksfläche orientiert. Daher wurde dieser
Maßstab gewählt. Es sind demnach – wie dargestellt - Regelungen zur Ermittlung
der Grundstücksflächen sowie zur Grundflächenzahl zu treffen.
Wie auch beim dem
Schmutzwasserbeitrag soll auch hier ein nutzungsbezogener Flächenbei-trag
ermittelt werden. Dabei ergibt sich dieser aus Multiplikation der
Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl.
Die Kalkulation der
Schmutzwassergebühren erfolgte durch die COMUNA GmbH, damit sind Grundlagen,
die zur Beitragskalkulation Niederschlagswasser genutzt werden können, bereits
vorhanden. Durch die COMUNA GmbH wird derzeit ein Angebot zur
Beitragskalkulation erstellt.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 5380 0000 Sachkonto:
5629 0001 HH-Ansatz: 40.000,00 € Verausgabt: 0,00 € Noch verfügbar: 40.000,00 € |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: