Eckdaten der Beitragskalkulation Niederschlagswasser

Betreff
Eckdaten der Beitragskalkulation Niederschlagswasser
Vorlage
072/19/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den dargestellten Beitragsmaßstab zur Kalkulation  der Niederschlagswasserbeiträge.

Sachdarstellung und Begründung:

Durch die Stadtvertretung wurde am 20.10.2016 eine Grundsatzentscheidung zur Einführung von Beiträgen und Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung getroffen (Drucksachen-Nr.: 128/16/30. In dieser Vorlage wurde bereits auf die Notwendigkeit von Verteilungsregelungen hingewiesen, die die Grundlage der Kalkulation bilden.

Im Folgenden soll der Beitragsmaßstab, nachdem die Kalkulation erfolgen soll, vorgestellt werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass dieser im Rahmen der Bearbeitung auf Grund dabei gewonnener Erkenntnisse möglicherweise überarbeitet werden muss, um alle Anwendungsfälle abzubilden.

Die endgültige Regelung des Beitragsmaßstabes wird über die Beitragssatzung erfolgen.

 

 

Beitragsmaßstab zur Kalkulation

 

1) Der Beitrag wird nach einem nutzungsbezogenen Flächenbeitrag errechnet.

2) Bei der Ermittlung des nutzungsbezogenen Flächenbeitrags wird die Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl vervielfacht.

 

3) Als Grundstückfläche gilt:

a)  bei Grundstücken, die im Bereich eine Bebauungsplanes liegen, die gesamte Fläche, wenn für das Grundstück im B-Plan eine bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzung festgesetzt ist;

b)  bei Grundstücken, die über die Grenze des Bebauungsplanes bzw. des Geltungsbereichs einer Satzung nach § 34 Absatz 4 BauGB in den unbeplanten Innenbereich hinausreichen, die Gesamtfläche des Grundstücks, soweit diese baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt wird;

c)   bei Grundstücken, die innerhalb des Geltungsbereichs einer Satzung nach § 34 Absatz 4 BauGB liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks;

d)  bei Grundstücken, die im Übergangsbereich vom unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) zum Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstückes, soweit sie baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt werden kann;

e)  bei Grundstücken, für die kein B-Plan besteht und die innerhalb eines im Zusammenhang

      bebauten Ortsteiles liegen (§ 34 BauGB), die Gesamtfläche des Grundstücks;

 

4) Als Grundflächenzahl nach Abs. 2 gilt:

a)  soweit ein B-Plan besteht, die darin festgesetzte höchstzulässige Grundflächenzahl;

b)  soweit kein B-Plan besteht oder in dem B-Plan die Grundflächenzahl nicht bestimmt ist, gelten nach Maßgabe der Baunutzungsverordnung die folgenden Werte:

      reine Wohngebiete (WR) und allgemeine Wohngebiete (WA))                                                          0,4

      besondere Wohngebiete (WB)                                                                                                         0,6

      Mischgebiete (MI)                                                                                                                                 0,8

      Gewerbegebieten (GE), Industriegebieten (GI) und sonstigen Sondergebieten                          0,8

c)   Selbstständige Garagen- und Einstellplatzgrundstücke                                                        1,0

d)  Grundstücke im Außenbereich (§35 BauGB), Friedhofsgrundstücke, Sportplätze      0,2.

 

Die Gebietseinordnung nach Abs. 4 b) gilt für Grundstücke innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§34 BauGB).

 

 

Für die Niederschlagswasserbeiträge steht die bebaubare Fläche im hinreichenden Verhältnis zum Vorteil. Jedoch wäre ein Maßstab, der auf die Fläche abhebt, die zu befestigen zulässig ist, noch genauer (vgl. Aussprung in Aussprung, Siemers, Holz, Seppelt, Hünemörder, Kommunalabgabengesetz M-V, § 9, 5.10). Das VG Greifswald hat mit Urteil vom 06.12.2010 –

3 A 1002/08 festgestellt, dass der Grundflächenzahlmaßstab ein geeigneter Maßstab sei, da er sich an der bebaubaren Grundstücksfläche orientiert. Daher wurde dieser Maßstab gewählt. Es sind demnach – wie dargestellt - Regelungen zur Ermittlung der Grundstücksflächen sowie zur Grundflächenzahl zu treffen.

Wie auch beim dem Schmutzwasserbeitrag soll auch hier ein nutzungsbezogener Flächenbei-trag ermittelt werden. Dabei ergibt sich dieser aus Multiplikation der Grundstücksfläche mit der Grundflächenzahl.

 

Die Kalkulation der Schmutzwassergebühren erfolgte durch die COMUNA GmbH, damit sind Grundlagen, die zur Beitragskalkulation Niederschlagswasser genutzt werden können, bereits vorhanden. Durch die COMUNA GmbH wird derzeit ein Angebot zur Beitragskalkulation erstellt.

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 5380 0000

Sachkonto:  5629 0001            

HH-Ansatz:         40.000,00 €

Verausgabt:        0,00 €

Noch verfügbar: 40.000,00 €

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: