Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das
Haushaltsjahr 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer
Stadtkern“.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der Jahresabschluss 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe am 24.04.2019 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Beschlussvorlage 075/19/10). Die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 erfolgt auf der Sitzung der Stadtvertretung am 05.09.2019 (siehe Beschlussvorlage 099/19/10).