Entlastung Jahresabschluss 2017 Städtebauliches Sondervermögen

Betreff
Entlastung Jahresabschluss 2017 Städtebauliches Sondervermögen
Vorlage
100/19/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“.

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Jahresabschluss 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe am 24.04.2019 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Beschlussvorlage 075/19/10). Die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 erfolgt auf der Sitzung der Stadtvertretung am 05.09.2019 (siehe Beschlussvorlage 099/19/10).