Kostenübernahme für städtebauliche Planungsleistungen zum B-Plan 24 der Stadt Boizenburg/Elbe

Betreff
Kostenübernahme für städtebauliche Planungsleistungen zum B-Plan 24 der Stadt Boizenburg/Elbe für den Bereich "westlich Stadtpark, nördlich Hamburger Straße"
hier: Trägerwechsel
Vorlage
101/19/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stimmt dem Trägerwechsel des städtebaulichen Vertrages zur Kostenübernahme der städtebaulichen Planungsleistungen zum B-Plan 24 „westlich Stadtpark, nördlich Hamburger Straße“ an die VR Immobilien GmbH mit Sitz in 19055 Schwerin, Alexandrinenstr.4, Geschäftsführer Herr Werner Hinz, zu.

 

Sachdarstellung und Begründung:

Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtvertretung vom 26.04.2018 wurde beiliegender städtebauliche Vertrag zur Kostenübernahme der Planungsleistungen zum B-Plan 24 „westlich Stadtpark, nördlich Hamburger Straße“ mit der EEB GmbH, Am Stadtpark 28 in Boizenburg/Elbe , vertreten durch Herrn Allan, abgeschlossen.

Der Investor ist nicht mehr in der Lage, den Vertrag durchzuführen.

Die VR Immobilien GmbH mit Sitz in 19055 Schwerin, Alexandrinenstr.4, Geschäftsführer Herr Werner Hinz, hat die Grundstücke der EEB GmbH gekauft und verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übernehmen.

Nach Vorlage und Abstimmung aller Gutachten (Schall-und Bodenuntersuchungen) ist mit einem Satzungsbeschluss am Ende des Jahres 2019 zu rechnen. Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist der Abbruch der vorhandenen Anlagen im Herbst 2019 möglich. Der Satzungsbeschluss soll möglichst zum Ende des Jahres gefasst werden.

Der Beginn der Erschließung ist im Frühjahr 2020 geplant.

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: Städtebaulicher Vertrag