Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Aufnahme folgender zusätzlicher Änderungsflächen in die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Boizenburg/Elbe:
6.3 „Dorfgemeinschaftshaus Bahlen“ – Bebauungsplan Nr. 36
6.4 „An den Behsen“ – Bebauungsplan Nr. 38
6.5 „An den Amtsgärten / Grundschulzentrum“
6.6 „Südlich Hamburger Straße / Fährweg“
6.7 „Am Sandberg“
Die formellen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind mit den Änderungsflächen Nr. 6.1 bis 6.7 durchzuführen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat am 12.05.2016 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand durch eine öffentliche Planauslegung vom 07.11.2016 bis 09.12.2016 statt. Parallel dazu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 27.10.2016 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Planverfahren beteiligt.
Zum damaligen Zeitpunkt hatte die 6. Änderung nur zwei Änderungsflächen zum Inhalt:
- 6.1 „Nördlich Hamburger Straße/westlich Stadtpark“ – Bebauungsplan Nr. 24
- 6.2 Sondergebiet „Handel“ an der Schwartower Straße – Bebauungsplan Nr. 34
Im Zusammenhang mit den Bebauungsplänen Nr. 36 „Dorfgemeinschaftshaus Bahlen“ und dem Bebauungsplan Nr. 38 „An den Behsen“ wurde im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses für die Bebauungspläne auch eine Änderung der Flächendarstellung für die jeweiligen B-Plan Geltungsbereiche beschlossen, damit sich die Bebauungspläne zukünftig aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Boizenburg/Elbe entwickeln. Aus diesem Grund sollen diese Flächen als Änderungsflächen Nummer 6.3 und 6.4 in die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen werden.
Unabhängig von bereits laufenden Bebauungsplanverfahren sollen zudem folgende weitere Änderungsflächen in die 6. Änderung des Flächennutzungsplans aufgenommen werden:
6.5 „An den Amtsgärten / Grundschulzentrum“
Im westlichen Teilbereich, nordwestlich der früheren Hafenbahntrasse soll anstelle einer öffentlichen Grünfläche eine Wohnbaufläche dargestellt werden. Im östlichen Teil soll anstelle einer öffentlichen Grünfläche eine Fläche für Gemeinbedarf zur Erweiterung der Grundschule mit einer Sporthalle und der Neugestaltung der Schulsportanlagen dargestellt werden.
6.6 „Südlich Hamburger Straße / Fährweg“
Südlich der Hamburger Straße und im 1. Abschnitt des abzweigenden Fährweges soll in einer Gebäude -, bzw. Grundstückstiefe, anstelle eines Sondergebietes „Hafen/Werft“ eine gemischte Baufläche dargestellt werden.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans 1.2 erfolgte im Rahmen eines § 13 a BauGB Verfahrens. Der Flächennutzungsplan ist somit im Wege der Berichtigung anzupassen. Aus diesem Grund soll auch die Fläche des Bebauungsplan 1.2 in das Verfahren der 6. Änderung aufgenommen werden:
6.7 „Am Sandberg“
Im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplans 1.2 westlich der Schwanheider Straße wurde die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ geändert in ein allgemeines Wohngebiet. Diese Änderung soll nun auch im Flächennutzugsplan nachvollzogen werden.
Die
Geltungsbereiche der Änderungsflächen sind in den beigefügten Lageplänen
dargestellt. Dabei zeigen lediglich die Bereiche der Änderungsfläche 6.1 und
6.3 bereits die zukünftigen Darstellungen. Die
Geltungsbereiche für die Änderungsflächen Nr. 6.4 bis 6.7 zeigen nur die
Darstellung im aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt
Boizenburg/Elbe.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 51100000 Sachkonto: 52929200 HH-Ansatz: 78.500,00 Verausgabt: 14.569,73 Noch verfügbar: 63.930,27 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Blatt I bis Blatt III