Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Neueinrichtung einer Stelle von 0,5
VbE zur Deckung des erforderlichen Personalbedarfes im Fachbereich Bau und
Ordnung.
Sachdarstellung und Begründung:
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer Kollegin aus dem Tiefbaubereich wegen Erreichen des Rentenalters und neuer Besetzung dieser Stelle hat sich herausgestellt, dass die Verwaltungsaufgaben im Baubereich gebündelt werden müssen.
Gleichzeitig ergeben sich aus der Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes mehr Aufgaben im verkehrstechnischen Bereich. Des Weiteren müssen die Pflege und Unterhaltung der Spielplätze intensiviert werden. Insofern erfährt auch die Stelle Tiefbau 2 einen quantitativen Aufgabenzuwachs und somit einen höheren Zeitaufwand zur Erledigung der Aufgaben.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird als einzige Möglichkeit
die Schaffung einer weiteren halben Verwaltungsstelle in diesem Bereich
gesehen.
Somit empfiehlt die Verwaltung, eine neue Stelle mit 0,5 VbE im
Fachbereich Bau und Ordnung einzurichten.
Die finanziellen Mittel wären im Jahr 2019 für zwei Monate bereit zu
stellen. Die Deckung der Personalkosten kann gesichert werden.
Die gesetzlichen
Vorschriften der Stellenplanverordnung vom 10.09.1991 ermöglichen die Umsetzung
dieser Maßnahme.
Gemäß § 3 der
Stellenplanverordnung Abs. 1 sind im Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen
Stellen der Beamten und der nicht nur
vorübergehend beschäftigten Angestellten und Arbeiter auszuweisen.
Als vorübergehend beschäftigt gelten Beschäftigte, deren Dienstleistung auf
insgesamt höchstens sechs Monate im Jahr begrenzt ist.“ Beschäftigte mit
einer Beschäftigungszeit von über sechs Monaten gelten als nicht nur
vorübergehend Beschäftigte und sind im Stellenplan des Jahres auszuweisen sein.
Somit können
Personen auch vorübergehend beschäftigt werden, ohne dass die Stellen im
Stellenplan des jeweiligen Haushaltsjahres ausgewiesen waren, wenn mit der
Beschäftigung im Haushaltsjahr sechs Monate nicht überschritten werden. Diese
Voraussetzung würde die Stadt Boizenburg/Elbe mit einer Einstellung und Beschäftigung von zwei Monaten bezogen
auf die Aufgaben der Bauverwaltung erfüllen.
Diese Stelle würde
dann im Stellenplan 2020 regulär aufgenommen werden.
Alternativen:
Keine Gewährung
einer neuen Stelle im Fachbereich Bau und Ordnung und wieder Zusammenlegungen
entsprechender Aufgaben des Bereiches einschließlich daraus resultierender
Auswirkungen
- wie eine
Reduzierung von Tätigkeiten auf das gesetzlich erforderliche Maß und
- keine Kapazitäten
für die Wahrnehmung von freiwilligen Aufgaben (Spielplatze,
Stadtmobiliar, etc.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Monatlich 2.250,00 € Jährlich 27.000,00 € |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Personalkosten 50220000 |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Arbeitsplatzbeschreibungen
der Stelle Tiefbau 2 und der Stelle Bauverwaltung