Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 24.10.2019 die Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe zur Durchführung von Märkten in der Stadt Boizenburg/Elbe (Marktsatzung) ab dem 01.01.2020.
Sachdarstellung und Begründung:
In Verbindung mit
der Kalkulation und Änderung der Entgeltordnung Märkte (BV 118/19/30) schlägt
die Verwaltung vor, die bestehende Marktsatzung vom 12.12.1995 durch die
anliegende überarbeitete Marktsatzung zum 01.01.2020 zu beschließen.
Während der
vorangegangenen Kalkulationen wurden die entsprechenden Satzungen und
Entgeltordnungen (z.B. Sondernutzungssatzung, Feuerwehrleistungssatzung)
ebenfalls überarbeitet und entsprechend modernisiert. In diesem Zuge wurde die
Marktsatzung ebenfalls an die heutigen Gegebenheiten angepasst und inhaltlich
überarbeitet. Die Gegenüberstellung der alten und neuen Marktsatzung ist der
anliegenden Synopse zu entnehmen.
Die Einfügung der
Absätze 9 und 10 in § 9 ist hervorzuheben. Diese beziehen sich auf die
Reduzierung von Plastiktüten und Einwegplastikmüll. Eine sofortige Umsetzung
auf Veranstaltungen wird sicherlich noch nicht realisierbar sein. Jedoch
arbeitet die Verwaltung im Rahmen des Projektes „PlatzB“ an der Einführung
eines Mehrwegsystems (siehe Beschlussvorlage hierzu). Der Grundstein für die
Verwendung ist somit auch in der Marktsatzung gelegt.
Die inhaltliche
Prüfung ist durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwiglust-Parchim
bereits erfolgt. Die erforderlichen Änderungen sind bereits eingearbeitet.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Marktsatzung ab
01.01.2020
bisherige
Marktsatzung vom 12.12.1995
Synopse