Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses
vom 05.08.2019 zur Neueinrichtung einer Stelle von 0,5 VbE zur Deckung des
erforderlichen Personalbedarfs im Fachbereich Bau und Ordnung.
Sachdarstellung und Begründung:
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer Kollegin aus dem Tiefbaubereich wegen Erreichen des Rentenalters und neuer Besetzung dieser Stelle hat sich herausgestellt, dass die Verwaltungsaufgaben im Baubereich gebündelt werden müssen.
Gleichzeitig ergeben sich aus der Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes mehr Aufgaben im verkehrstechnischen Bereich. Des Weiteren müssen die Pflege und Unterhaltung der Spielplätze intensiviert werden. Insofern erfährt auch die Stelle Tiefbau 2 einen quantitativen Aufgabenzuwachs und somit einen höheren Zeitaufwand zur Erledigung der Aufgaben.
Um diesen Anforderungen nunmehr kurzfristig gerecht zu werden,
einschließlich aller dafür einzuleitenden Maßnahmen, wird als einzige
Möglichkeit die Schaffung einer weiteren halben Verwaltungsstelle in diesem Bereich
gesehen.
Somit wurde im Rahmen einer Eilentscheidung des Hauptausschusses am
05.08.2019 beschlossen, eine neue Stelle mit 0,5 VbE im Fachbereich Bau und
Ordnung einzurichten. Die finanziellen
Mittel sind im Jahr 2019 bereit zu stellen und können aus dem vorhandenen Personalkostenbudget gedeckt werden.
Mit der Genehmigung dieser Eilentscheidung zur Einrichtung einer neuen
Stelle durch die Stadtvertretung, einer daraus resultieren Ausschreibung der
Stelle und einer unbefristeten Einstellung eines/einer Beschäftigten unterliegt
diese Stelle ebenso der weiteren Fortführung im
Stellenplan 2020.
Die Regelungen in
der Stellenplanverordnung vom 10.09.1991 legitimieren die Umsetzung dieser
Maßnahme.
Gemäß § 3 der
Stellenplanverordnung Abs. 1 sind im Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen
Stellen der Beamten und der nicht nur
vorübergehend beschäftigten Angestellten und Arbeiter auszuweisen.
Als vorübergehend beschäftigt gelten Beschäftigte, deren Dienstleistung auf
insgesamt höchstens sechs Monate im Jahr begrenzt ist.“
Somit können
Personen auch vorübergehend beschäftigt werden, ohne dass diese Stellen im
Stellenplan des jeweiligen Haushaltsjahres ausgewiesen waren, wenn mit der
Beschäftigung im Haushaltsjahr sechs Monate nicht überschritten werden. Diese
Voraussetzung gewährleistet die Stadt Boizenburg/Elbe mit einer
Einstellung von weniger als 6 Monaten im
Haushaltsjahr. (befristete Einstellung)
Für die
unbefristete Beschäftigung ist diese Stelle der Bauverwaltung dann im
Stellenplan 2020 aufzunehmen und als Bestandstelle aus 2019 fortzuführen
Alternativen:
Keine Genehmigung
der Eilentscheidung des Hauptausschusses zur neuen Stelle im Fachbereich Bau
und Ordnung und wieder Zusammenlegungen entsprechender Aufgaben des Bereiches
einschließlich daraus resultierender Auswirkungen
- wie eine
Reduzierung von Tätigkeiten auf das gesetzlich erforderliche Maß und
- keine Kapazitäten
für die Wahrnehmung von freiwilligen Aufgaben (Spielplatze,
Stadtmobiliar, etc.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Monatlich 2.250,00 € |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: