Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptausschusses zur Einrichtung einer neuen Stelle

Betreff
Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptausschusses zur Einrichtung einer neuen Stelle
Vorlage
122/19/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 05.08.2019 zur Neueinrichtung einer Stelle von 0,5 VbE zur Deckung des erforderlichen Personalbedarfs im Fachbereich Bau und Ordnung.

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer Kollegin aus dem Tiefbaubereich wegen Erreichen des Rentenalters und neuer Besetzung dieser Stelle hat sich herausgestellt, dass die Verwaltungsaufgaben im Baubereich gebündelt werden müssen.

 

Gleichzeitig ergeben sich aus der Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes mehr Aufgaben im verkehrstechnischen Bereich. Des Weiteren müssen die Pflege und Unterhaltung der Spielplätze intensiviert werden. Insofern erfährt auch die Stelle Tiefbau 2 einen quantitativen Aufgabenzuwachs und somit einen höheren Zeitaufwand zur Erledigung der Aufgaben.

Um diesen Anforderungen nunmehr kurzfristig gerecht zu werden, einschließlich aller dafür einzuleitenden Maßnahmen, wird als einzige Möglichkeit die Schaffung einer weiteren halben Verwaltungsstelle in diesem Bereich gesehen.

 

Somit wurde im Rahmen einer Eilentscheidung des Hauptausschusses am 05.08.2019 beschlossen, eine neue Stelle mit 0,5 VbE im Fachbereich Bau und Ordnung einzurichten.  Die finanziellen Mittel sind im Jahr 2019 bereit zu stellen und können aus dem vorhandenen  Personalkostenbudget gedeckt werden.

Mit der Genehmigung dieser Eilentscheidung zur Einrichtung einer neuen Stelle durch die Stadtvertretung, einer daraus resultieren Ausschreibung der Stelle und einer unbefristeten Einstellung eines/einer Beschäftigten unterliegt diese Stelle ebenso der weiteren Fortführung im  Stellenplan 2020.

 

Die Regelungen in der Stellenplanverordnung vom 10.09.1991 legitimieren die Umsetzung dieser Maßnahme.

Gemäß § 3 der Stellenplanverordnung Abs. 1 sind im Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Angestellten und Arbeiter auszuweisen. Als vorübergehend beschäftigt gelten Beschäftigte, deren Dienstleistung auf insgesamt höchstens sechs Monate im Jahr begrenzt ist.“

Somit können Personen auch vorübergehend beschäftigt werden, ohne dass diese Stellen im Stellenplan des jeweiligen Haushaltsjahres ausgewiesen waren, wenn mit der Beschäftigung im Haushaltsjahr sechs Monate nicht überschritten werden. Diese Voraussetzung gewährleistet die Stadt Boizenburg/Elbe mit einer Einstellung  von weniger als 6 Monaten im Haushaltsjahr. (befristete Einstellung)

Für die unbefristete Beschäftigung ist diese Stelle der Bauverwaltung dann im Stellenplan 2020 aufzunehmen und als Bestandstelle aus 2019 fortzuführen

 

 

Alternativen:

 

Keine Genehmigung der Eilentscheidung des Hauptausschusses zur neuen Stelle im Fachbereich Bau und Ordnung und wieder Zusammenlegungen entsprechender Aufgaben des Bereiches einschließlich daraus resultierender Auswirkungen

- wie eine Reduzierung von Tätigkeiten auf das gesetzlich erforderliche Maß und

- keine Kapazitäten für die Wahrnehmung von freiwilligen Aufgaben (Spielplatze,

  Stadtmobiliar, etc.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich 2.250,00 €

Jährlich    27.000,00 €      

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     50220000

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: