Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss bindet die Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in MV am 28.08.2019 dahingehend, dem in der Anlage enthaltenen Entwurf der 26. Änderung der Verbandssatzung zu zustimmen. Hinsichtlich der Wahl des Verbandsvorstands erfolgt die Bindung dahingehend, dass sich die Vertreterin bei der Abstimmung enthält.
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 26.08.2019 zur Bindung der Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung am 28.08.2019.
Sachdarstellung und Begründung:
Am 28.08.2019 findet die konstituierende öffentliche Sitzung der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in MV statt.
Die Stadt Boizenburg/Elbe entsendet eine Vertreterin in die
Verbandsversammlung.
Gemäß § 156 Abs. 7 der Kommunalverfassung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern können die Gemeinden (durch die
Gemeindevertretung) ihren Vertreterinnen und Vertretern in der
Verbandsversammlung in folgenden Angelegenheiten Weisungen erteilen:
1. Wahl
und Abberufung des Verbandsvorstehers und des Verbandsvorstands,
2. Zusammenschluss von Zweckverbänden,
3. Änderung der Verbandssatzung,
4. Beratung des Jahresabschlusses und Entlastung des Verbandsvorstehers,
5. Festsetzung von Umlagen und Stammkapital.
Die Tagesordnung der Verbandsversammlung am 28.08.2019 einschl.
Beschlussvorlagen sind an die Mitglieder der Stadtvertretung am 05.08.2019
verteilt worden. Als Tagesordnungspunkte sind u.a. die 26. Änderung der
Verbandssatzung (vgl. Anlage) sowie die Wahl des Verbandsvorstands vorgesehen.
Hierfür besteht die Möglichkeit, der Vertreterin Weisungen zu erteilen.
Hinsichtlich der Änderung der Verbandssatzung ist es beabsichtigt, die
Verbandssatzung an die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung anzupassen und
Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz zu gewähren. Es wird empfohlen,
diesem Beschlussvorschlag zu zustimmen.
Darüber hinaus wird der Verbandsvorstand für die
Dauer der Wahlperiode (5 Jahre) neu gewählt. Der Verbandsvorstand besteht aus
dem Verbandsvorsteher, seinen zwei Stellvertretungen und weiteren vier
Mitgliedern. Wahlvorschläge sind derzeit noch nicht bekannt.
Alternativen:
Die Vertreterin erhält die Weisung:
- nicht zu zustimmen,
- folgende Änderungsanträge … einzubringen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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mittelbar (ZV) |
unmittelbar |
mittelbar (ZV) |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlage:
Beschlussvorlage
VO/0425