Bindung der Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in MV am 28.08.2019

Betreff
Bindung der Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in MV am 28.08.2019
Vorlage
127/19/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss bindet die Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in MV am 28.08.2019 dahingehend, dem in der Anlage enthaltenen Entwurf der 26. Änderung der Verbandssatzung zu zustimmen. Hinsichtlich der Wahl des Verbandsvorstands erfolgt die Bindung dahingehend, dass sich die Vertreterin bei der Abstimmung enthält.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt die Eilentscheidung des Hauptausschusses vom 26.08.2019 zur Bindung der Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung am 28.08.2019.

Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 28.08.2019 findet die konstituierende öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in MV statt. Die Stadt Boizenburg/Elbe entsendet eine Vertreterin in die Verbandsversammlung.

 

Gemäß § 156 Abs. 7 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern können die Gemeinden (durch die Gemeindevertretung) ihren Vertreterinnen und Vertretern in der Verbandsversammlung in folgenden Angelegenheiten Weisungen erteilen:

1.       Wahl und Abberufung des Verbandsvorstehers und des Verbandsvorstands,

2.       Zusammenschluss von Zweckverbänden,

3.       Änderung der Verbandssatzung,

4.       Beratung des Jahresabschlusses und Entlastung des Verbandsvorstehers,

5.       Festsetzung von Umlagen und Stammkapital.

Die Tagesordnung der Verbandsversammlung am 28.08.2019 einschl. Beschlussvorlagen sind an die Mitglieder der Stadtvertretung am 05.08.2019 verteilt worden. Als Tagesordnungspunkte sind u.a. die 26. Änderung der Verbandssatzung (vgl. Anlage) sowie die Wahl des Verbandsvorstands vorgesehen.

Hierfür besteht die Möglichkeit, der Vertreterin Weisungen zu erteilen. Hinsichtlich der Änderung der Verbandssatzung ist es beabsichtigt, die Verbandssatzung an die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung anzupassen und Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz zu gewähren. Es wird empfohlen, diesem Beschlussvorschlag zu zustimmen.

 

Darüber hinaus wird der Verbandsvorstand für die Dauer der Wahlperiode (5 Jahre) neu gewählt. Der Verbandsvorstand besteht aus dem Verbandsvorsteher, seinen zwei Stellvertretungen und weiteren vier Mitgliedern. Wahlvorschläge sind derzeit noch nicht bekannt.

 

 

Alternativen:

 

Die Vertreterin erhält die Weisung:

-          nicht zu zustimmen,

-          folgende Änderungsanträge … einzubringen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

mittelbar (ZV)

Nein

unmittelbar

Ja

mittelbar (ZV)

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlage:

 

Beschlussvorlage VO/0425