Erklärung der Gemeinde

Betreff
Erklärung der Gemeinde
hier: Flurneuordnungsverfahren Schwartow - Vorfinanzierungen für Baumaßnahmen
Vorlage
128/19/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 05.09.2019 die Durchführung nachfolgender Baumaßnahmen:

  1. M 101 – Toitenwinkel-Gehrum                                Kosten: 203.250,00 Euro
  2. M 103/1 Wendhörn-Neu Gehrum 1. BA              Kosten: 252.000,00 Euro
  3. M 106 -  Zahrensdorfer Weg                                     Kosten: 279.250,00 Euro

 

innerhalb des Flurneuordnungsverfahrens Schwartow .

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 05.09.2019 in Form der gemeindlichen Erklärung gegenüber dem Staatlichen Amt für Umwelt und Landwirtschaft Westmecklenburg:

. die Mittel zur Vorfinanzierung in Höhe von gesamt 734.500,00 € in den Haushaltsplan 2020 einzustellen

. sowie die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 73.450,00 €.

Sachdarstellung und Begründung:

Durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) ist signalisiert worden, dass für 2020 Fördermittel von ca. 90 % für Baumaßnahmen des genehmigten Maßnahmenplanes Flurneuordnungsverfahren Schwartow bereit stehen. Vom Ingenieurbüro Dänekamp und Partner wurden im Auftrag des StALU die Kostenschätzungen aktualisiert und liegen nun vor:

 

  1. M 101 – Toitenwinkel-Gehrum                                Kosten: 203.250,00 Euro
  2. M 103/1 Wendhörn-Neu Gehrum 1. BA              Kosten: 252.000,00 Euro
  3. M 106 -  Zahrensdorfer Weg                                     Kosten: 279.250,00 Euro

 

Zur Maßnahme M 106 Zahrensdorfer Weg liegt bereits die Kostenübernahmeerklärung für den Eigenanteil durch die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern – Forstamt Schildfeld – vor.

 

Dem StALU ist für jede einzelne Maßnahme die Erklärung der Gemeinde hinsichtlich der Vorfinanzierung der Maßnahme sowie die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 10 % zu übergeben. Durch Antrag der Verwaltung wurde der Termin für die Erklärung bis 10.09.2019 verlängert.

 

Die Verwaltung beantragt die Bereitstellung der genannten Mittel in der Haushaltssatzung 2020, um die o.g. Maßnahmen zu realisieren und die entsprechenden bzw. zur Verfügung stehenden Fördermittel zu erhalten. Nach Abrechnung der Maßnahmen erhält die Stadt Boizenburg/Elbe nach Abzug des jeweiligen Eigenanteils in Höhe von 10 % dann die Vorfinanzierungsgelder zurück.

 

Eine Beteiligung der zuständigen Ausschüsse Bau und Verkehr sowie Finanzausschuss in regulärer Sitzung war der Verwaltung nicht möglich, da die aktualisierten Kostenschätzungen erst in der 32. KW vorlagen.

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

Haushaltsplan 2020

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

Anlagen: