Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, den öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß
Anlage mit der KSM AöR für den Zeitraum 01.07.2019 bis 31.12.2019
abzuschließen.
Sachdarstellung und Begründung:
In der Sitzung der
Stadtvertretung am 18.04.2019 ist beschlossen worden, dass die Stadt
Boizenburg/Elbe Träger des gemeinsamen Kommunalunternehmens Kommunalservice
Mecklenburg Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) auf der Basis eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages wird.
In Vorbereitung der
Trägerschaft ab dem 01.01.2020 ist es erforderlich die KSM mit der Aufgabe
„Vorbereitende Projektmaßnahmen zur Übernahme des IT-Betriebes „ zu betrauen.
Die vorliegende Vereinbarung
bezieht sich auf vorgelagerte Projektphasen und Unterstützungsleistungen bis
zum Inkrafttreten der Trägerschaft.
Im Rahmen dieser
Aufgabenübertragungen soll der in der Anlage befindliche öffentlich-rechtliche
Vertrag für eine Übergangsfrist vor der Trägerschaft bei der KSM geschlossen
werden.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
1. Öffentlich-rechtlicher Vertrag:
Aufgabenübertragungen an die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
2. Regeln zur Umlageermittlung bei der
Kommunalservice Mecklenburg AöR
3. Entwurf Umlageermittlung –
Migrationsaufwand zur Wahrnehmung der Aufgabe es
IT-Betriebes
4. AVV Boizenburg
5. Anlage 1 – ToM KSM