Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Die 2.
Stellvertreterin des Bürgermeisters, Frau Sandy Mandlik, hat mit Datum vom
20.08.2019 einen Antrag auf Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis mit
Wirkung zum Ablauf des 05.09.2019 gestellt.
Gemäß §
19 Abs. 3 KV M-V können Betroffene aus einem wichtigen Grund in den persönlichen Lebensumständen ihre Bestellung ablehnen oder
eine Abberufung verlangen. Frau Mandlik begründet ihren Antrag bezüglich der
persönlichen Lebensumstände mit der vorliegenden Schwangerschaft und der
anschließenden Elternzeit.
Gemäß § 21
Ziffer 1 und § 23 Abs. 1, Ziffer 4 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 31
Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist Frau Mandlik als 2.
Stellvertreterin des Bürgermeisters aus dem Ehrenamtsverhältnis zu entlassen
und gemäß Kommunalverfassung mit Wirkung zum Ablauf des 05.09.2019 abzuberufen.
Gemäß §
40 Abs. 3 KV M-V erfolgt die Wahl der Stellvertretung des Bürgermeisters … „ aus dem Kreis der dem Bürgermeister
unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten.“
Der
weitere zur Verfügung stehende Fachbereichsleiter ist Herr Pamperin für den
Bereich Finanzen und Soziales.
Herr
Pamperin hat erklärt, dass er für die Wahl zur Verfügung steht.
Der
Bürgermeister empfiehlt, der Wahl von Herrn Pamperin zum 2. Stellvertreter des
Bürgermeisters zuzustimmen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: