Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt am 23.09.2019 die Genehmigung einer überplanmäßigen investiven Auszahlung in Höhe von 6.580,60 Euro für die Montagekosten eines Spielgerätes (Ehm-Welk-Spielplatz). Deckungsquelle ist das Produkt 2.1.1.03.000 „Planungskosten für das Grundschulzentrum“.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Jahr 2018 wurde
durch einen ehemaligen Mitarbeiter ein Spielgerät für den Spielplatz in der
Ehm-Welk-Straße angeschafft, welches vorerst im Bauhof eingelagert wurde.
Die Montage
erfolgte erst im August 2019.
Mit Rechnungslegung
des beauftragten Unternehmens wurde deutlich, dass bei der investiven
Beschaffung in 2018 die Kosten für den Aufbau nicht berücksichtigt
wurden – obwohl sie Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten sind.
Die anfallenden
Kosten für die Montage des Spielgerätes wurden von dem ehemaligen Mitarbeiter
nicht eingeplant bzw. berücksichtigt. Aus diesem Grund kommt es jetzt zu einer
überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 6.580,70 Euro, um die Montagekosten des
Spielgerätes zu decken.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 3.6.6.01.000 Sachkonto: 08290000 bisher angeordnet: 13.271,79 € vorliegende Rechnungen: 4.051,12 Euro voraussichtliche Rechnungen bis
Jahresende: 18.802,60 € voraussichtliche Gesamtausgabe: 36.125,51
€ Haushaltsüberschreitung: 6.580,60 € |
Deckungsvorschlag: Produkt: 2.1.1.03.000 Sachkonto: 09600890 Die
Planungskosten für das Grundschulzentrum werden in 2019 nicht
ausgeschöpft. |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................