Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan
Nr. 41 für den Bereich „Amtsgärten/ An der Quöbbe““ wird als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch)
ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Der Geltungsbereich
wir durch beiliegenden Lageplan erfasst.
Sachdarstellung und Begründung:
Der Eigentümer des
Flurstücks 503 der Flur 35, hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den
Bereich seines Flurstückes unter Einbeziehung der bereits bebauten
Nachbargrundstücke, An der Quöbbe 1a und 1b sowie 2a,lt. beiliegendem Lageplan
beantragt. Die Fläche beträgt insgesamt, einschl. eines Teilbereiches aus dem
Flurstück 232/1 (alter Bahndamm) ca. 3.500 m². Die freie Fläche des Flurstücks
503 beträgt ca. 700 m². Der Eigentümer plant auf diesem Grundstück ein
Mehrfamilienhaus mit bis zu 4 WE zu errichten. Die Zufahrt soll von Norden über
die Straße „An der Quöbbe“ erfolgen.
Eine im Jahr 2011
dahingehende gestellte Bauvoranfrage wurde positiv beschieden. Diese ist nicht
mehr verbindlich, da die Frist abgelaufen und keine Verlängerung beantragt
worden war.
Nunmehr wird die
Zulässigkeit des Vorhabens von der Genehmigungshörde des Landkreises als
Außenbereich im Innenbereich eingestuft und die Erstellung eines
Bebauungsplanes empfohlen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das
Vorhaben zu schaffen.
Der Bebauungsplan
kann gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren, d.h. ohne frühzeitige Beteiligung aufgestellt werden. Es ist keine
Umweltprüfung und kein Umweltbericht erforderlich. Der betroffenen
Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der räumliche
Geltungsbereich wird im parallelen Verfahren zur 6. Flächennutzungsplanänderung
als Wohnbaufläche dargestellt.
Alle Planungskosten
werden auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung
(städtebauliche Planung, Vermessung, Gutachter) vom Antragsteller übernommen.
Die BCS GmbH, Büro Lauenburg, soll mit der städtebaulichen Planung beauftragt
werden.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Planausschnitt mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches