Bebauungsplan Nr.41 für den Bereich "Amtsgärten/An der Quöbbe"

Betreff
Bebauungsplan Nr.41 für den Bereich "Amtsgärten/An der Quöbbe"
hier: Aufstellungsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Vorlage
139/19/30
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 41 für den Bereich „Amtsgärten/ An der Quöbbe““ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

Der Geltungsbereich wir durch beiliegenden Lageplan erfasst.

 

Sachdarstellung und Begründung:

Der Eigentümer des Flurstücks 503 der Flur 35, hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich seines Flurstückes unter Einbeziehung der bereits bebauten Nachbargrundstücke, An der Quöbbe 1a und 1b sowie 2a,lt. beiliegendem Lageplan beantragt. Die Fläche beträgt insgesamt, einschl. eines Teilbereiches aus dem Flurstück 232/1 (alter Bahndamm) ca. 3.500 m². Die freie Fläche des Flurstücks 503 beträgt ca. 700 m². Der Eigentümer plant auf diesem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit bis zu 4 WE zu errichten. Die Zufahrt soll von Norden über die Straße „An der Quöbbe“ erfolgen.

Eine im Jahr 2011 dahingehende gestellte Bauvoranfrage wurde positiv beschieden. Diese ist nicht mehr verbindlich, da die Frist abgelaufen und keine Verlängerung beantragt worden war.

Nunmehr wird die Zulässigkeit des Vorhabens von der Genehmigungshörde des Landkreises als Außenbereich im Innenbereich eingestuft und die Erstellung eines Bebauungsplanes empfohlen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen.

Der Bebauungsplan kann gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren, d.h. ohne frühzeitige Beteiligung aufgestellt werden. Es ist keine Umweltprüfung und kein Umweltbericht erforderlich. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der räumliche Geltungsbereich wird im parallelen Verfahren zur 6. Flächennutzungsplanänderung als Wohnbaufläche dargestellt.

Alle Planungskosten werden auf Grundlage einer noch abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarung (städtebauliche Planung, Vermessung, Gutachter) vom Antragsteller übernommen. Die BCS GmbH, Büro Lauenburg, soll mit der städtebaulichen Planung beauftragt werden.

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: Planausschnitt mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches