Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
bindet in einer Eilentscheidung in seiner Sitzung am 14.10.2019 die Vertreterin
der Stadt Boizenburg/Elbe für die Mitgliederversammlung des Wasser- und
Bodenverbandes Boize-Sude-Schaale (WBV) dahingehend, dem in der Anlage
enthaltenen Entwurf zur 2. Änderung der Satzung des WBV zuzustimmen.
Hinsichtlich der
Wahl des Verbandsvorstandes erfolgt die Bindung dahingehend, dass sich die
Vertreterin bei der Abstimmung enthält.
Die Stadtvertretung stimmt in ihrer Sitzung am 24.10 2019 der Eilentscheidung des Haupausschusses vom 14.10.2019 zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Die rechtlichen
Grundlagen für die Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband sind u.a.
im Landeswassergesetz § 63, im Bundesgesetz zur Ausführung des Gesetzes über
Wasser- und Bodenverbände und im Wasserverbandsausführungsgesetz M-V geregelt.
Auf diesen Grundlagen ist der Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale (WBV)
gemäß Satzung für Gewässer 2. Ordnung zuständig; hier für die
Gewässerunterhaltung und Instandhaltung, den Bau und die Unterhaltung von
Deichen zur Sicherung des Hochwasserabflusses, den Bau, die Unterhaltung und
die Wiederherstellung von Deichen zum ausschließlichen Schutz von
landwirtschaftlichen Flächen. Möglich sind auch die Durchführung von
Gewässerausbau und der Bau, die Unterhaltung, Kontrolle und Bedienung von
wasserbaulichen Anlagen.
Auf Grund der
Richtlinie 2000/60/EG der EU zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen
der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik (kurz: Wasserrahmrichtlinie –WRRL)
vom 22.10.2000 wurden im Land Mecklenburg-Vorpommern zum 22.12.2015
Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in Kraft gesetzt. Die Aufgaben,
die sich aus diesen Plänen und Programmen für die Gemeinden ergeben, wurden
ebenfalls vom WBV übernommen.
Der WBV hatte vor
2014 die Beiträge 20 Jahre stabil halten können. Die Erhöhung ab 2014 ergab
sich unter anderem aus den gestiegenen Forderungen des Naturschutzes an die zu
verwendende Technik bei der Unterhaltung der Gewässer. In den vergangenen fünf
Jahren gab es im gesamten Gewässerbaugewerbe Preissteigerungen. Besonders in
den geschützten Bereichen des Verbandsgebietes, zu denen die Stadt
Boizenburg/Elbe nahezu vollumfänglich gehört, aber auch in anderen Gemeinden
haben sich die Nager Biber und Nutria stark vermehrt. Sie beschädigen Gewässer
durch Röhrenbauten, verhindern den Abfluss durch Dämme und Burgen. Die in den
landwirtschaftlichen Flächen seit 6 bis 7 Jahrzehnten liegenden Verrohrungen versagen
immer häufiger den Dienst, da sie altersbedingt zusammenbrechen oder durch
Fremdeinwirkungen verstopft sind. Der derzeitige Rohrleitungszuschlag pro
Hektar kann die zu erwartenden Erneuerungsmaßnahmen nicht abdecken. Durch
Extrembedingungen wie Stürme und Hoch- sowie Niedrigwasserstand hat sich der
Umfang an notwendiger Gehölzpflege erhöht. In der Sitzung des Hauptausschusses
am 16.07.2018 hat der Geschäftsführer des WBV, Herr Schwebs, ausführlich über
aktuelle Aufgaben, Maßnahmen und Probleme sowie zukünftige Vorhaben berichtet.
Um die Aufgaben des WBV weiterhin erfüllen zu können, ist u.a. vorgesehen,
eine Abteilung Gewässerunterhaltung mit
eigenen Mitarbeitern*innen und Technik, vorrangig zum Havarieeinsatz und
Sonderleistungen, die in Ausschreibungen für externe Firmen besonders hoch
verpreist sind, zu schaffen.
Zur
Mitgliederversammlung wird eine Änderung der Verbandssatzung des WBV vorgelegt.
Die Änderungen ergeben sich aus der Veränderung/Anpassung des Verbandsgebietes,
redaktionelle Änderungen und Ergänzungen sowie die Berücksichtigung von
Formulierungen auf Grund eines Gerichtsurteils. Der Satzungsentwurf hat der
Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegen.
Der Beitragssatz
wird auf 9,10 €/BE angehoben (alt: 7,75 €/BE). Dabei sind eine Anhebung des Beitrages
für Staue und Wehre auf 0,50 €/ha (alt: 0,25 €/ha) und eine Anhebung des
Beitrages für Rohrleitungen auf 3,00 €/ha (alt: 1,00 €/ha) berücksichtigt.
Für den Haushalt
2020 ist damit eine Kostensteigerung der Beiträge von 71.700,89 € auf 93.828,69
€ verbunden.
Ein Teil dieser
Kosten kann durch eine noch zu erlassenden Satzung zur Umlegung der Beiträge
des Wasser- und Bodenverbandes auf die Grundstückseigentümer reduziert werden.
Weiterhin wird auf
der Mitgliederversammlung des WBV der Vorstand neu gewählt.
Die Eilentscheidung
des Hauptausschusses ist erforderlich, da die Mitgliederversammlung des WBV am
23.10.2019 stattfindet, somit vor der Sitzung der Stadtvertretung am
24.10.2019.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Haushaltsplanung 2020 |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: