Bindung der Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe für die Mitgliederversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Boize-Sude-Schaale

Betreff
Bindung der Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe für die Mitgliederversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Boize-Sude-Schaale
Vorlage
156/19/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss bindet in einer Eilentscheidung in seiner Sitzung am 14.10.2019 die Vertreterin der Stadt Boizenburg/Elbe für die Mitgliederversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Boize-Sude-Schaale (WBV) dahingehend, dem in der Anlage enthaltenen Entwurf zur 2. Änderung der Satzung des WBV zuzustimmen.

Hinsichtlich der Wahl des Verbandsvorstandes erfolgt die Bindung dahingehend, dass sich die Vertreterin bei der Abstimmung enthält.

 

Die Stadtvertretung stimmt in ihrer Sitzung am 24.10 2019 der Eilentscheidung des Haupausschusses vom 14.10.2019 zu.  

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die rechtlichen Grundlagen für die Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband sind u.a. im Landeswassergesetz § 63, im Bundesgesetz zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände und im Wasserverbandsausführungsgesetz M-V geregelt. Auf diesen Grundlagen ist der Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale (WBV) gemäß Satzung für Gewässer 2. Ordnung zuständig; hier für die Gewässerunterhaltung und Instandhaltung, den Bau und die Unterhaltung von Deichen zur Sicherung des Hochwasserabflusses, den Bau, die Unterhaltung und die Wiederherstellung von Deichen zum ausschließlichen Schutz von landwirtschaftlichen Flächen. Möglich sind auch die Durchführung von Gewässerausbau und der Bau, die Unterhaltung, Kontrolle und Bedienung von wasserbaulichen Anlagen. 

Auf Grund der Richtlinie 2000/60/EG der EU zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik (kurz: Wasserrahmrichtlinie –WRRL) vom 22.10.2000 wurden im Land Mecklenburg-Vorpommern zum 22.12.2015 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in Kraft gesetzt. Die Aufgaben, die sich aus diesen Plänen und Programmen für die Gemeinden ergeben, wurden ebenfalls vom WBV übernommen.

Der WBV hatte vor 2014 die Beiträge 20 Jahre stabil halten können. Die Erhöhung ab 2014 ergab sich unter anderem aus den gestiegenen Forderungen des Naturschutzes an die zu verwendende Technik bei der Unterhaltung der Gewässer. In den vergangenen fünf Jahren gab es im gesamten Gewässerbaugewerbe Preissteigerungen. Besonders in den geschützten Bereichen des Verbandsgebietes, zu denen die Stadt Boizenburg/Elbe nahezu vollumfänglich gehört, aber auch in anderen Gemeinden haben sich die Nager Biber und Nutria stark vermehrt. Sie beschädigen Gewässer durch Röhrenbauten, verhindern den Abfluss durch Dämme und Burgen. Die in den landwirtschaftlichen Flächen seit 6 bis 7 Jahrzehnten liegenden Verrohrungen versagen immer häufiger den Dienst, da sie altersbedingt zusammenbrechen oder durch Fremdeinwirkungen verstopft sind. Der derzeitige Rohrleitungszuschlag pro Hektar kann die zu erwartenden Erneuerungsmaßnahmen nicht abdecken. Durch Extrembedingungen wie Stürme und Hoch- sowie Niedrigwasserstand hat sich der Umfang an notwendiger Gehölzpflege erhöht. In der Sitzung des Hauptausschusses am 16.07.2018 hat der Geschäftsführer des WBV, Herr Schwebs, ausführlich über aktuelle Aufgaben, Maßnahmen und Probleme sowie zukünftige Vorhaben berichtet. Um die Aufgaben des WBV weiterhin erfüllen zu können, ist u.a. vorgesehen, eine  Abteilung Gewässerunterhaltung mit eigenen Mitarbeitern*innen und Technik, vorrangig zum Havarieeinsatz und Sonderleistungen, die in Ausschreibungen für externe Firmen besonders hoch verpreist sind, zu schaffen.

 

Zur Mitgliederversammlung wird eine Änderung der Verbandssatzung des WBV vorgelegt. Die Änderungen ergeben sich aus der Veränderung/Anpassung des Verbandsgebietes, redaktionelle Änderungen und Ergänzungen sowie die Berücksichtigung von Formulierungen auf Grund eines Gerichtsurteils. Der Satzungsentwurf hat der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegen.

Der Beitragssatz wird auf 9,10 €/BE angehoben (alt: 7,75 €/BE). Dabei sind eine Anhebung des Beitrages für Staue und Wehre auf 0,50 €/ha (alt: 0,25 €/ha) und eine Anhebung des Beitrages für Rohrleitungen auf 3,00 €/ha (alt: 1,00 €/ha) berücksichtigt.

Für den Haushalt 2020 ist damit eine Kostensteigerung der Beiträge von 71.700,89 € auf 93.828,69 € verbunden.

Ein Teil dieser Kosten kann durch eine noch zu erlassenden Satzung zur Umlegung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes auf die Grundstückseigentümer reduziert werden.

 

Weiterhin wird auf der Mitgliederversammlung des WBV der Vorstand neu gewählt.

 

Die Eilentscheidung des Hauptausschusses ist erforderlich, da die Mitgliederversammlung des WBV am 23.10.2019 stattfindet, somit vor der Sitzung der Stadtvertretung am 24.10.2019.

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja  ab 2020

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

Haushaltsplanung 2020

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen:

  • Entwurf der 2. Änderung der Satzung des WBV
  • Beitragsermittlung bis 2019 (ALT)
  • Beitragsermittlung ab 2020 (NEU)