2. Änderung der Richtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe über die Ehrung verdienter Bürgerinnen, Bürger und Institutionen

Betreff
2. Änderung der Richtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe über die Ehrung verdienter Bürgerinnen, Bürger und Institutionen
Vorlage
157/19/BM
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die 2. Änderung der Richtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe über die Ehrung verdienter Bürgerinnen, Bürger und Institutionen.

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Richtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe über die Ehrung verdienter Bürgerinnen, Bürger und Institutionen regelt die Vergabe und das Verfahren zur Vergabe von Ehrennadel, Ehrenbürgerrecht und Ehrenmedaille.

 

Die erste Änderung dieser Richtlinie wurde am 07.09.2006 durch die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschlossen.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 01.07.2019 ist sich darauf verständigt worden, die Richtlinie über die Ehrung von Bürgerinnen, Bürgern und Institutionen noch mal einer Überprüfung zu unterziehen und möglicherweise zu überarbeiten.

 

Vorgesehen ist nunmehr gemäß anliegendem Entwurf, die Ehrungen nicht mehr wie bisher auf dem Neujahrsempfang der Stadt vorzunehmen. Eine Antragstellung auf eine der Ehrungsformen soll zu jedem Zeitpunkt möglich sein.

 

Der vorliegende Entwurf ist außerdem an die Gender-Regelungen angepasst worden.

 

Im § 2 der bislang gültigen Richtlinie ist vorgesehen, dass die eingereichten Anträge dem SKS vorgelegt werden und auf dessen Empfehlung im Hauptausschuss und in der Stadtvertretung zu beraten und beschließen sind. Aufgrund der neuen Ausschussstruktur wird vorgeschlagen, die Ausschüsse von einer Beratung der Vorschläge zukünftig auszunehmen und nur noch den Hauptausschuss und die Stadtvertretung in nichtöffentlicher Sitzung mit der Angelegenheit zu befassen.

 

Die Ehrennadel und die Ehrenmedaille sollen zukünftig gleichgestellt werden. Die Ehrenmedaille (Plakette), § 4 (3) soll nur noch an Institutionen vergeben werden und die Ehrennadel, § 4 (1) an Einzelpersonen. Die zweite Stufe betrifft dann die Verleihung der Auszeichnung als Ehrenbürger gemäß § 4 (2) des Richtlinienentwurfes.

 

Im § 4 Abs. 2 ist zusätzlich der sogenannte „Sportlerfall“ berücksichtigt worden und mit der Ergänzung in § 4 Abs. 3 ist der Umweltgedanke mit eingeflossen.

 

Im § 8 der jetzt vorgelegten Fassung ist geregelt, dass die Stadt bei der Grabpflege abweichend zur gültigen Richtlinie mehr Verantwortung übernimmt.

 

In der nun vorgelegten zweiten Änderung wurde die Richtlinie entsprechend überarbeitet und angepasst.

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen:

 

Entwurf der 2. Änderung der Richtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe über die Ehrung verdienter Bürgerinnen, Bürger und Institutionen.