Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die 2. Änderung der Richtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe über die Ehrung verdienter Bürgerinnen, Bürger und Institutionen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Richtlinie der
Stadt Boizenburg/Elbe über die Ehrung verdienter Bürgerinnen, Bürger und
Institutionen regelt die Vergabe und das Verfahren zur Vergabe von Ehrennadel,
Ehrenbürgerrecht und Ehrenmedaille.
Die erste Änderung
dieser Richtlinie wurde am 07.09.2006 durch die Stadtvertretung der Stadt
Boizenburg/Elbe beschlossen.
In der Sitzung
des Hauptausschusses am 01.07.2019 ist sich darauf verständigt worden, die
Richtlinie über die Ehrung von Bürgerinnen, Bürgern und Institutionen noch mal
einer Überprüfung zu unterziehen und möglicherweise zu überarbeiten.
Vorgesehen
ist nunmehr gemäß anliegendem Entwurf, die Ehrungen nicht mehr wie bisher auf
dem Neujahrsempfang der Stadt vorzunehmen. Eine Antragstellung auf eine der
Ehrungsformen soll zu jedem Zeitpunkt möglich sein.
Der
vorliegende Entwurf ist außerdem an die Gender-Regelungen angepasst worden.
Im § 2 der bislang gültigen Richtlinie ist
vorgesehen, dass die eingereichten Anträge dem SKS vorgelegt werden und auf
dessen Empfehlung im Hauptausschuss und in der Stadtvertretung zu beraten und
beschließen sind. Aufgrund der neuen Ausschussstruktur wird vorgeschlagen, die
Ausschüsse von einer Beratung der Vorschläge zukünftig auszunehmen und nur noch
den Hauptausschuss und die Stadtvertretung in nichtöffentlicher Sitzung mit der
Angelegenheit zu befassen.
Die
Ehrennadel und die Ehrenmedaille sollen zukünftig gleichgestellt werden. Die
Ehrenmedaille (Plakette), § 4 (3) soll nur noch an Institutionen vergeben
werden und die Ehrennadel, § 4 (1) an Einzelpersonen. Die zweite Stufe betrifft
dann die Verleihung der Auszeichnung als Ehrenbürger gemäß § 4 (2) des
Richtlinienentwurfes.
Im § 4 Abs. 2
ist zusätzlich der sogenannte „Sportlerfall“ berücksichtigt worden und mit der
Ergänzung in § 4 Abs. 3 ist der Umweltgedanke mit eingeflossen.
Im § 8 der
jetzt vorgelegten Fassung ist geregelt, dass die Stadt bei der Grabpflege
abweichend zur gültigen Richtlinie mehr Verantwortung übernimmt.
In der nun
vorgelegten zweiten Änderung wurde die Richtlinie entsprechend überarbeitet und
angepasst.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Entwurf der 2.
Änderung der Richtlinie der Stadt Boizenburg/Elbe über die Ehrung verdienter
Bürgerinnen, Bürger und Institutionen.