Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt in ihrer Sitzung am 23.10.2019 eine überplanmäßige Auszahlung im
Finanzhaushalt für die Finanzierung der Baumaßnahme Straße der Einheit mit den
Losen 1 und 2 in Höhe von 97.500,-€.
Die Deckung erfolgt mit 68.000,00 € aus der geringeren Kredittilgung der Stadt Boizenburg/ Elbe und mit 29.500,00 € aus der Verschiebung von Planungsleistungen für die Baumaßnahme Breitscheidstraße.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Baumaßnahme
Straße der Einheit ist im Haushaltsplan 2019 verankert. Die geplanten Mittel
werden jedoch wegen der Baukostensteigerung in den zurückliegenden Monaten und
wegen der Verwendung von Mitteln aus dieser Maßnahme zur Deckung gestiegener
Baukosten der Baumaßnahme F.-J.-Klepper-Straße nicht ausreichen.
Die Baumaßnahme
Straße der Einheit wird in zwei Losen (LOS 1:
Schmutz- und Regenwasserentsorgung; LOS 2: Straßenbau und
Straßenbeleuchtung) ausgeschrieben.
Die Submission fand
am den 16.10.2019 statt; die Angebote sollten bis zum 18.10.2019 geprüft und
ein Vergabevorschlag erarbeitet werden; dieser lag erst am 21.10.2019 vor.
Als Deckungsquelle
für die überplanmäßigen Ausgaben stehen 68.000,00 € geringere Kredittilgungen
zur Verfügung, da die Stadt Boizenburg die geplante Kreditaufnahme noch nicht
vorgenommen hat. Weiterhin werden die Planungen für Straßenbaumaßnahmen in der
Breitscheidstraße nicht mehr in 2019 begonnen, so dass hier Mittel in Höhe von
29.500,00 € in Anspruch genommen werden können. (Die Planungskosten sind 2020
neu für die Haushaltsplanung zu beantragen.)
Die
Kostenschätzungen für die gesamte Baumaßnahme Straße der Einheit, incl. Planung
betragen 476.276,08€; das Submissionsergebnis nur für den Bau 479.545,49 €.
Der Baubeginn für
die Straße der Einheit im Jahr 2019 ist erforderlich, um nach Wegfall der
Möglichkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Baumaßnahmen ab 2018
diese, nach Ermittlung alternativer Beitragskosten durch die Kommunen, (nur)
für die Jahre 2018 und 2019 beim Land M-V zur Erstattung beantragen zu können.
Daraus ergab sich für die Verwaltung die Dringlichkeit der Entscheidung.
Eine angeforderte
Nachprüfung durch die Rechtaufsichtsbehörde ergab, dass die Nicht-Vorhersehbarkeit der
überplanmäßigen Ausgabe, die erforderlich ist um eine
Dringlichkeitsentscheidung im Hauptausschuss herbeizuführen, nicht bestätigt
wurde. Somit ist eine Entscheidung der Stadtvertretung in Bezug auf die
überplanmäßige Ausgabe erforderlich.
Wie oben bereits
erwähnt, lag der Vergabevorschlag des Planungsbüros der Verwaltung am
21.10.2019 nachmittags vor, sodass die gründliche Prüfung der zur Verfügung
stehenden Mittel und der beauftragten Verträge erst am 22.10.2019 erfolgte.
Dabei ergab die Aufrechnung, dass weitere 7.777,99 € benötigt werden, um sowohl
Planungsauftrag als auch Bauauftrag finanziell abzudecken.
Die Deckung erfolgt mit weiteren 7.777,99 €
-vorgeschlagen wird 8.000,00 €; somit insgesamt 68.000,00 €- aus der geringeren
Kredittilgung der Stadt Boizenburg/ Elbe, da bisher keine weiteren (geplanten)
Kredite aufgenommen wurden.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 538.00.000 541.00.000 Sachkonto: 09600530 09600570 HH-Ansatz:
172.573,06€ 270.050,00€ Verausgabt: 0,00€ 0,00€ Noch verfügbar:172.573,06€ 270.050,00€ |
Deckungsvorschlag: Invest. Kosteneinsparung durch nicht
erfolgte Kreditaufnahme: 68.000,00€ 541.00000 / 9600670 (Breitscheidstr.)
29.500,00€ |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................