Entscheidung zur überplanmäßigen Ausgabe - Baumaßnahme Straße der Einheit

Betreff
Entscheidung zur überplanmäßige Auszahlung - Baumaßnahme Straße der Einheit
Vorlage
150/19/30/2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 23.10.2019 eine überplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt für die Finanzierung der Baumaßnahme Straße der Einheit mit den Losen 1 und 2 in Höhe von 97.500,-€.

Die Deckung erfolgt mit 68.000,00 € aus der geringeren Kredittilgung der Stadt Boizenburg/ Elbe und mit 29.500,00 € aus der Verschiebung von Planungsleistungen für die Baumaßnahme Breitscheidstraße.

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Baumaßnahme Straße der Einheit ist im Haushaltsplan 2019 verankert. Die geplanten Mittel werden jedoch wegen der Baukostensteigerung in den zurückliegenden Monaten und wegen der Verwendung von Mitteln aus dieser Maßnahme zur Deckung gestiegener Baukosten der Baumaßnahme F.-J.-Klepper-Straße nicht ausreichen.

Die Baumaßnahme Straße der Einheit wird in zwei Losen (LOS 1:  Schmutz- und Regenwasserentsorgung; LOS 2: Straßenbau und Straßenbeleuchtung) ausgeschrieben.

Die Submission fand am den 16.10.2019 statt; die Angebote sollten bis zum 18.10.2019 geprüft und ein Vergabevorschlag erarbeitet werden; dieser lag erst am 21.10.2019 vor.

 

Als Deckungsquelle für die überplanmäßigen Ausgaben stehen 68.000,00 € geringere Kredittilgungen zur Verfügung, da die Stadt Boizenburg die geplante Kreditaufnahme noch nicht vorgenommen hat. Weiterhin werden die Planungen für Straßenbaumaßnahmen in der Breitscheidstraße nicht mehr in 2019 begonnen, so dass hier Mittel in Höhe von 29.500,00 € in Anspruch genommen werden können. (Die Planungskosten sind 2020 neu für die Haushaltsplanung zu beantragen.)

Die Kostenschätzungen für die gesamte Baumaßnahme Straße der Einheit, incl. Planung betragen 476.276,08€; das Submissionsergebnis nur für den Bau 479.545,49 €.

 

Der Baubeginn für die Straße der Einheit im Jahr 2019 ist erforderlich, um nach Wegfall der Möglichkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Baumaßnahmen ab 2018 diese, nach Ermittlung alternativer Beitragskosten durch die Kommunen, (nur) für die Jahre 2018 und 2019 beim Land M-V zur Erstattung beantragen zu können. Daraus ergab sich für die Verwaltung die Dringlichkeit der Entscheidung.

Eine angeforderte Nachprüfung durch die Rechtaufsichtsbehörde ergab, dass die Nicht-Vorhersehbarkeit der überplanmäßigen Ausgabe, die erforderlich ist um eine Dringlichkeitsentscheidung im Hauptausschuss herbeizuführen, nicht bestätigt wurde. Somit ist eine Entscheidung der Stadtvertretung in Bezug auf die überplanmäßige Ausgabe erforderlich.

 

Wie oben bereits erwähnt, lag der Vergabevorschlag des Planungsbüros der Verwaltung am 21.10.2019 nachmittags vor, sodass die gründliche Prüfung der zur Verfügung stehenden Mittel und der beauftragten Verträge erst am 22.10.2019 erfolgte. Dabei ergab die Aufrechnung, dass weitere 7.777,99 € benötigt werden, um sowohl Planungsauftrag als auch Bauauftrag finanziell abzudecken.

Die Deckung erfolgt mit weiteren 7.777,99 € -vorgeschlagen wird 8.000,00 €; somit insgesamt 68.000,00 €- aus der geringeren Kredittilgung der Stadt Boizenburg/ Elbe, da bisher keine weiteren (geplanten) Kredite aufgenommen wurden.

 

Alternativen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:       538.00.000      541.00.000

Sachkonto:    09600530        09600570   

HH-Ansatz:  172.573,06€   270.050,00€     

Verausgabt:        0,00€         0,00€

Noch verfügbar:172.573,06€  270.050,00€

Deckungsvorschlag:

Invest. Kosteneinsparung durch nicht erfolgte Kreditaufnahme:                            68.000,00€

541.00000 / 9600670 (Breitscheidstr.)

                                                       29.500,00€ 

                             Gesamt = 97.500,00€     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................