Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Regenwasserbeitragssatzung)

Betreff
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Regenwasserbeitragssatzung)
Vorlage
180/19/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung billigt auf ihrer Sitzung am 12.12.2019 die von der COMUNA GmbH vorgelegte Beitragskalkulation für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 12.12.2019 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Regenwasserbeitragssatzung).

 

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

Zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung und Herstellung der notwendigen öffentlichen Einrichtungen zur leitungsgebundenen Abwasserentsorgung sollen nach § 9 Abs. 1 KAG M-V Anschlussbeiträge erhoben werden. Durch die Beitragserhebung wird der Vorteil, der dem Beitragspflichtigen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung geboten wird, abgegolten.

Grundlage der Beitragserhebung bildet nach § 2 Abs. 1 KAG M-V eine Satzung, die den Kreis der Abgabenschuldner, den die Abgabe begründenden Tatbestand, den Maßstab und den Satz der Abgabe sowie den Zeitpunkt ihrer Entstehung und ihrer Fälligkeit angeben muss.

Nach dem Beschluss der Eckdaten der Beitragskalkulation Niederschlagswasser (Vorlage 072/19/30) wurde die COMUNA GmbH mit der Beitragskalkulation für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung beauftragt.

Der aktuelle Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die Erarbeitung der Flächenseite der Beitragskalkulation sowie auch für die bereits durch die Stadtvertretung gebilligte Abwasserkonzeption für Schmutz- und Regenwasser (Vorlage 204/18/30).

Auf der Kostenseite wurden die für die Niederschlagswasserbeseitigung tatsächlich angefallenen Herstellungskosten berücksichtigt. Anlagenteile, die durch Dritte – wie Erschließungsträger – finanziert wurden, sind im Rahmen der Beitragskalkulation nicht zu berücksichtigen, da sie keinen Aufwand der Stadt darstellen. Berücksichtigt wurden außerdem die erhaltenen Zuschüsse, diese führen zu einer Minderung des beitragsfähigen Aufwandes.

Weiterhin wurde von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Kostenanteil der Straßenentwässerung abgegrenzt, da der Regenwasserkanal neben der Grundstücksentwässerung auch der Straßenentwässerung dient. Der Straßenentwässerungsanteil stellt einrichtungsfremde Kosten dar und ist aus diesem Grund nicht zu berücksichtigen.

 

Durch die COMUNA GmbH wurde im Rahmen der vorliegenden Kalkulation ein höchstzulässiger Beitragssatz vom 4,89 €/m² nutzungsbezogenen Grundstückfläche ermittelt. Die Stadtvertretung hat einen Ermessensspielraum, ob eine 100%ige Beitragsfinanzierung angestrebt wird. Gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot darf nicht verstoßen werden, es unterliegt der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (OVG Greifswald. Urteil vom 15.03.1995 – 4 K 22/9). Bei öffentlichen Einrichtungen, für die zusätzlich Gebühren erhoben werden dürfen, kann auch eine Refinanzierung durch eine Beitragsquote unter 100 % erfolgen.

 

In den Satzungsentwurf wurden beim Beitragsmaßstab (§ 4) gegenüber dem Eckdatenbeschluss weitere Tatbestände aufgenommen, um dem Grundsatz der konkreten

Vollständigkeit zu entsprechen, d.h. das für alle Beitragsfälle in der Satzung ein wirksamer Maßstab enthalten sein muss.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: