8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe

Betreff
8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
181/19/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung billigt auf ihrer Sitzung am 12.12.2019 die von der COMUNA GmbH vorgelegte Gebührenkalkulation 2020/2021 für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und für die dezentrale Abwasserbeseitigung.

 

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung von 12.12.2019 die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat im Jahr 2004 beschlossen, dass eine Gebührenvorschau für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung im Abstand von zwei Jahren zu erstellen ist (Beschluss 0172/04/30). Die COMUNA GmbH erhielt den Auftrag zur Erstellung der Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und die dezentrale Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2020/2021.

Auf der Sitzung am 05.09.2019 beschloss die Stadtvertretung (Beschluss 117/19/30) die Eckdaten der Gebührenkalkulation.

Bei der durch die COMUNA GmbH ausgeführten Kalkulation wurden jeweils die Einzeljahre betrachtet, um dann zu einem Gebührensatz für den Kalkulationszeitraum zu kommen. Das Ergebnis der Kalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung ist nachfolgend zusammengestellt:

 

Einzeljahr 2020

Einzeljahr 2021

Gesamt-kalkulation

Änderung gegenüber 2018/2019

Summe der laufenden Ausgaben Kläranlage

656.002,07 €

682.214,25 €

1.338.216,32 €

3,17%

Summe der laufenden Ausgaben Kanalnetz

244.199,00 €

251.662,00 €

495.861,00 €

-5,98%

Summe der kalkulatorischen Abschreibungen Kläranlage

207.439,35 €

202.158,73 €

409.598,08 €

-5,69%

Auflösungsbetrag der Beiträge Kläranlage

-54.830,43 €

-53.594,40 €

-108.424,83 €

-5,27%

Summe der kalkulatorischen Abschreibungen Kanalnetz

388.843,65 €

395.871,03 €

784.714,68 €

-5,94%

Auflösungsbetrag der Beiträge Kanalnetz

-121.873,66 €

-121.373,18 €

-243.246,84 €

-8,95%

Summe der kalkulatorischen Verzinsung Kläranlage

-2.912,86 €

-2.529,30 €

-5.442,16 €

102,11%

Summe der kalkulatorischen Verzinsung Kanalnetz

121.386,84 €

126.314,68 €

247.701,52 €

161,70%

Vortrag Über-/Unterdeckung Kläranlage aus 2017/2018

-56.316,97 €

-121.324,30 €

-177.641,27 €

-517,70%

Vortrag Über-/Unterdeckung Kanalnetz aus 2017/2018

-44.213,14 €

-95.558,61 €

-139.771,75 €

-556,75%

Deckungsbedarf insgesamt

1.337.723,85 €

1.263.840,90 €

2.601.564,75 €

-9,56%

Leistungseinheiten m³

          595.000  

          595.000  

       1.190.000  

10,19%

Kostendeckender Gebührensatz

2,24 €/m³

2,12 €/m³

2,18 €/m³

-18,05%

 

Die kostendeckende Gebühr für den Kalkulationszeitraum 2020/2021 wurde mit 2,18 €/m³ ermittelt. Der aktuell gültige Gebührensatz beträgt 2,66 €/m³.

Die Reduzierung des Gebührensatzes ist überwiegend auf den Vortrag der Überdeckung aus den vorangegangenen Kalkulationszeitraumen sowie der erhöhten prognostizierten Einleitmenge lt. Eckdatenbeschluss) zurückzuführen.

 

 

Bei der dezentralen Abwasserbeseitigung wurden für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen ein Gebührensatz von 16,14 €/m³ (alt 60,49 €/m³) bzw. für die Behandlung von Abwässern aus abflusslosen Gruben 10,07 €/m³ (alt 8,92€/m³) ermittelt. Bei den Kleinkläranlagen ist eine Absenkung des Gebührensatzes um 73,3 % zu verzeichnen, bei den abflusslosen Gruben wurde eine um 12,9 % höhere Gebühr ermittelt.

Die Absenkung des Gebührensatzes für die Kleinkläranlagen ist ebenfalls auf den Vortrag von Überdeckungen aus den vorangegangenen Kalkulationsperioden zurückzuführen. Insgesamt ist bei der dezentralen Abwasserbeseitigung eine geringere Auslastung der Fäkalannahmestation zu verzeichnen, wobei die laufenden Kosten und Abschreibungen weiter anfallen.

Die Abholgebühr für Fäkalschlämme bzw. Abwasser wurden im Rahmen der Kalkulation nicht betrachtet, da diese entsprechend des laufenden Vertrages mit der Ex-Rohr GmbH erhoben wird.

 

 

Die von der COMUNA GmbH erstellte Gebührenvorschau 2020/2021 erhalten Sie als Anlage

 

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: