Ausübung eines Wahlrechtes (Erstellung eines Beteiligungsberichtes ab 2020)

Betreff
Ausübung eines Wahlrechtes (Erstellung eines Beteiligungsberichtes ab 2020)
Vorlage
187/19/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, dass die Stadtverwaltung ab dem Haushaltsjahr 2020 die Erstellung eines Beteiligungsberichtes vornehmen soll (anstelle der Erstellung eines Gesamtabschlusses).

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Mit den im Sommer 2019 beschlossenen Änderungen der Kommunalverfassung M-V und der Gemeindehaushaltsverordnung M-V wurden den Kommunen in M-V zahlreiche Erleichterungen bzw. Vereinfachungen in der doppischen Rechnungslegung ermöglicht.

 

Dies betrifft auch die jährliche Erstellung eines Gesamtabschlusses (Jahresabschluss der Stadt einschließlich wesentlicher Beteiligungen). Anstelle dessen kann auch ein jährlicher Beteiligungsbericht erstellt werden, der deutlich einfacher zu fertigen ist (Wahlrecht). Darüber hinaus wird regelmäßig im Hauptausschuss und in der Stadtvertretung über die Beteiligungen der Stadt berichtet.

 

Gemäß § 176 KV M-V ist ein Beschluss der Gemeindevertretung über die Ausübung des Waahlrechtes erforderlich, der hiermit erfolgen soll.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: