Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt zur Vorbereitung und Durchführung der Gesamtmaßnahme „Grundschulzentrum“ sich eines geeigneten Beauftragten (Projektsteuerer bzw. Sanierungsträger) zu bedienen.
Die hierfür
notwendigen Mittel von insgesamt 523 T€ sind in den Investitionsplan 2020 der
Stadt einzustellen.
Wegen des drohenden
Verfalls von Fördermitteln aus Bewilligungen im Jahr 2016 ist die entsprechende
Ausschreibung bereits im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung durchzuführen,
Sachdarstellung und Begründung:
Die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme „GSZ“ mit einem Umfang von mehr als 10 Mio € hat einen Stand erreicht, bei dem eine Bearbeitung ohne externe Begleitung allein von der Verwaltung nicht mehr geleistet werden kann. Zur Vorbereitung und Durchführung wird daher empfohlen, sich eines geeigneten Beauftragten (Projektsteuerer bzw. Sanierungsträger) zu bedienen.
Dieser muss die in § 158 BauGB normierten Anforderungen eines Sanierungsträgers erfüllen. Der geschätzte Auftragswert für die treuhänderische Tätigkeit des Projektsteuerers bzw. Sanierungsträgers beträgt 523 T€ brutto. Die Kosten dafür sind förderfähig.
Die Leistung ist europaweitauszuschreiben. Die Ausschreibungsunterlagen
sind bereits vorbereitet. Sobald der Projektsteuerer bzw. Sanierungsträger
bekannt ist, kann das Sondervermögen gebildet werden und die Stadt fügt jeweils
nur ihren Eigenanteil in Höhe von 1/3 der Kosten dem Treuhandvermögen zu.
(analog dem Verfahren in der Altstadt- Sanierung)
Entsprechend des Gespräches mit dem Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Digitalisierung M-V vor Ort am 12.11.2019 hat dieses mit
Schreiben vom 19.11.2019 darauf hingewiesen, dass die bereit stehenden StBauFM
aus 2016 in 2020 abgerufen sein müssen, damit sie nicht verfallen.
„Dementsprechend ist eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens zu
intensivieren, um den erforderlichen Kassenmittelabfluss zu gewährleisten.“
Es ist derzeit nicht abschätzbar, wann der Haushalt 2020 veröffentlicht wird. Die beantragten StBauM für das Programmjahr 2019 sind mit Zuwendungsbescheid vom 08.11.2019 in Höhe von 1 Mio € (Finanzhilfen) bereits bewilligt worden. Somit stellt sich die Finanzsituation entsprechend beiliegender Anlage dar.
Das Ausschreibungsverfahren bedarf eines Zeitrahmens von ca. 3 Monaten.
Um den Fortgang der Gesamtmaßnahme zu beschleunigen, ist es unabdingbar, die
Beauftragung des Projektsteuerers bzw. Sanierungsträgers spätestens im Sommer
2020 zu ermöglichen.
Die Verwaltung empfiehlt gem. § 49 KV M-V die Weiterführung der
Gesamtmaßnahme GSZ in der vorläufigen Haushaltsführung zu gewährleisten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 21103000- Sachkonto: 09600890 Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Berechnung des geschätzten Auftragswertes, Schreiben des
Min. vom 19.11.2019, Finanzsituation