Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Die Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme „Historischer Stadtkern“ war
bis zum 31.12.2019 dem LFI (Landesförderinstitut) zur Prüfung vorzulegen.
Die als Vorauszahlung gewährten Finanzhilfen, die seit der Aufnahme ins
Städtebauförderungsprogramm im Jahr 1991 geflossen sind, werden dann endgültig
zum Zuschuss erklärt, wenn die sanierungsbedingten Ausgaben die sanierungsbedingten
Einnahmen übersteigen. Eine Nachförderung findet nicht statt.
Wenn die sanierungsbedingten Einnahmen die zuwendungsfähigen Ausgaben
übersteigen, würde der Überschuss anteilig von der Gemeinde zurückgefordert
werden.
In Boizenburg übersteigen die voraussichtlichen Ausgaben des
Treuhandvermögens von 39.548 T€ die voraussichtlichen Einnahmen von 39.032 T€.
Somit müssen keine Städtebauförderungsmittel zurückgezahlt werden und die
ausgezahlten Finanzhilfen sollten vom LFI zum Zuschuss erklärt werden. Das
genaue Ergebnis der Abrechnung kann erst nach der abschließenden Testierung
durch das LFI vorgetragen werden.
Auch erst dann kann die Sanierungssatzung aufgehoben werden. Die nach
dem Stichtag der Schlussabrechnung eingehenden Mittel, wie die noch offenen
Ausgleichsbeträge, fallen dem städtischen Haushalt zu. Diese werden per
Bescheid erhoben.
Im Rahmen der Erstellung der Schlussabrechnung ist auch beiliegender
Abschlussbericht erstellt worden, der die 29- jährige Entwicklung der Altstadt
beschreibt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Abschlussbericht zur Städtebauförderungsmaßnahme