Gesamtmaßnahme : Historischer Stadtkern"

Betreff
Gesamtmaßnahme : "Historischer Stadtkern"
hier: Abschlussbericht
Vorlage
212/19/30
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Sachdarstellung und Begründung:

Die Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme „Historischer Stadtkern“ war bis zum 31.12.2019 dem LFI (Landesförderinstitut) zur Prüfung vorzulegen.

Die als Vorauszahlung gewährten Finanzhilfen, die seit der Aufnahme ins Städtebauförderungsprogramm im Jahr 1991 geflossen sind, werden dann endgültig zum Zuschuss erklärt, wenn die sanierungsbedingten Ausgaben die sanierungsbedingten Einnahmen übersteigen. Eine Nachförderung findet nicht statt.

Wenn die sanierungsbedingten Einnahmen die zuwendungsfähigen Ausgaben übersteigen, würde der Überschuss anteilig von der Gemeinde zurückgefordert werden.

In Boizenburg übersteigen die voraussichtlichen Ausgaben des Treuhandvermögens von 39.548 T€ die voraussichtlichen Einnahmen von 39.032 T€. Somit müssen keine Städtebauförderungsmittel zurückgezahlt werden und die ausgezahlten Finanzhilfen sollten vom LFI zum Zuschuss erklärt werden. Das genaue Ergebnis der Abrechnung kann erst nach der abschließenden Testierung durch das LFI vorgetragen werden.

Auch erst dann kann die Sanierungssatzung aufgehoben werden. Die nach dem Stichtag der Schlussabrechnung eingehenden Mittel, wie die noch offenen Ausgleichsbeträge, fallen dem städtischen Haushalt zu. Diese werden per Bescheid erhoben.

Im Rahmen der Erstellung der Schlussabrechnung ist auch beiliegender Abschlussbericht erstellt worden, der die 29- jährige Entwicklung der Altstadt beschreibt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen: Abschlussbericht zur Städtebauförderungsmaßnahme