Bebauungsplan Nr. 33 für das Wohngebiet " An der Quöbbe"

Betreff
Bebauungsplan Nr. 33 für das Wohngebiet " An der Quöbbe"
hier: Beschluss zum Vorentwurf sowie für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
108/19/30/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt den Vorentwurf mit Stand vom Juli 2019.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 

Sachdarstellung und Begründung:

Die Aufstellung des B-Planes Nr.33 für das Wohngebiet „An der Quöbbe“ erfolgte in der Sitzung der Stadtvertretung vom 21.06.2012. Eine Informationsveranstaltung der Eigentümer der anliegenden Grundstücke fand am 12.04.2018 statt.

Der räumliche Geltungsbereich des Vorentwurfes des B-Planes mit Stand vom Juli 2019 ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Es erfolgt ein zweistufiges Verfahren mit Umweltbericht.

Im Rahmen der Erschließungsfachplanung sind 4 Varianten und deren Kosten näher betrachtet worden.

                                                                                                                                                             Kosten brutto

1. Ursprüngliche Kostenschätzung mit Anbindungen an B-Plan                                746.713,10 €

2. Straßenbau mit kombiniertem Geh- und Radweg und RW-Kanal                       496.813,10 €

    (SW entfällt, da beim B-Plan)

3. vorhandene Straße und nur Ausbau des kombinierten Geh-und Radweges    71.007,30 €

4. Straßenbau komplett mit kom. Geh-und Radweg, SW-u-RW-Kanal                  736.383,90 €

    keine Stichstraßen, Bebauung nur in 1. Reihe

 

Eine Bebauung in nur 1. Reihe würde bedeuten, dass die Einfahrten direkt an der Straße liegen. Das städtische Grundstück liegt in der 2. Reihe und hat eine Größe von 673 m².

Die KITA, Eisen- Heinrich und Penny sind noch nicht an das zentrale Abwassersystem angeschlossen.

 

In Abwägung der Varianten empfiehlt die Verwaltung der Variante 1, d.h. dem beiliegendem Vorentwurf zuzustimmen.

Alternativen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:  5.1.1.00.000

Sachkonto:         52929200

HH-Ansatz:         85.000,00      

Verausgabt:        0,00

Noch verfügbar: 85.000,00

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................

Anlagen:

Planunterlagen zum Vorentwurf mit Stand vom Juli 2019