Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das
Haushaltsjahr 2018 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer
Stadtkern“.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der Jahresabschluss 2018 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe am 11.03.2020 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Beschlussvorlage 213/19/10). Die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 erfolgt auf der Sitzung der Stadtvertretung am 03.06.2020 (siehe Beschlussvorlage 046/20/10).