Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe nimmt die Berichtsvorlage zur Schulentwicklung in
Boizenburg/Elbe zur Kenntnis.
Sachdarstellung und Begründung:
In ihrer Sitzung am
12.12.2019 hat die Stadtvertretung einen weitreichenden Beschluss zur
Schulentwicklung gefasst, an dessen Umsetzung derzeit gearbeitet wird.
Allerdings ist festzustellen, dass hier noch viel Arbeit zu investieren ist, da
sowohl die Rechts-als auch die Datenlage nicht eindeutig für eine Umsetzung
sprechen.
Zunächst hat die
Stadtvertretung beschlossen, dass neben dem Grundschulzentrum auch die
Grundschule „An den Eichen“ benötigt wird, und dass in unmittelbarer Nähe des
Grundschulzentrums eine Außensportanlage geschaffen werden soll. Letzteres ist
derzeit auch bezüglich der Lage der Sporthalle in der politischen Diskussion,
der weitere Bestand der Grundschule „An den Eichen“ scheint nach den
derzeitigen selbst ermittelten Schülerzahlen erforderlich. Das muss weiter
beobachtet werden.
Auch der 2. Punkt
des Beschlusses, der einen weiteren regionalen Schulstandort mit einer
Kapazität von 450 Schüler*innen vorsieht, ist von der weiteren Entwicklung der
Schülerzahlen abhängig. Derzeit scheint er jedenfalls notwendig.
Weiterhin sollte
der Anbau der „Stelze“ an der Regionalen Schule „Rudolf Tarnow“ kurzfristig
realisiert werden, hierzu wurde der Planungsauftrag mittlerweile vergeben, es
ist damit zu rechnen, dass noch in diesem Jahr die endgültige Raumplanung , die
von 8 zusätzlichen Klassenräumen im Anbau ausgehen wird, der Stadtvertretung
zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der darüber hinausgehende Beschluss der
Stadtvertretung, die gemietete Containeranlage räumlich zu erweitern und die
Nutzungsdauer zu verlängern, muss für das Schuljahr 2020/2021 noch nicht
umgesetzt werden. Nach den derzeitigen Prognosen reicht der Umbau eines
zusätzlichen Raumes im Schulhaus aus, um den Klassenraumbedarf für das
Schuljahr 2020/2021 zu decken.
Eine Nachnutzung
des jetzigen Gebäudes des Gymnasiums für einen zweiten regionalen Schulstandort
erscheint illusorisch, da der Landkreis im nächsten Jahrzehnt nicht
beabsichtigt, seinen gymnasialen Standort in Boizenburg an dieser Stelle
aufzugeben.
Die Stadt ist dabei,
im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Schwartow Flächen an der Schwanheider
Straße zu sichern, die ausreichen würden, um einen zweiten regionalen
Schulstandort zu realisieren, nebst den adäquaten Außensportflächen, wie es
weiter im Beschluss vom 12.12.2019 heißt. Hier hat allerdings die
Corona-Situation zu einer zeitlichen Verzögerung geführt. Bis Ende dieses
Monats gilt noch ein Versammlungsverbot. Eine Eigentümerversammlung ist
allerdings erforderlich, um in dieser Sache weiterzukommen.
Der Landkreis wird,
um einen weiteren Punkt aus der Beschlussfassung anzusprechen, intensiv darüber
nachdenken, eine eigene Sporthalle an die derzeitige Sporthalle „Richard
Schwenk“ anzubauen. Hierzu werden in Kürze Gespräche stattfinden.
Die weitere
Beschlussfassung betraf außerdem die Kapazitätsverordnungen für die Schulen in
Trägerschaft der Stadt Boizenburg/Elbe. Hierzu liegen die Verordnungen für die
beiden Grundschulen heute zur Beschlussfassung vor, für den Bereich der
Regionalen Schule konnte aufgrund von Personalmangel noch kein entsprechender
Entwurf gefertigt werden, gehen Sie aber davon aus, dass es in der nächsten
Sitzung der Stadtvertretung der Fall sein wird.
Die
Arbeitsgemeinschaft Schulentwicklung arbeitet regelmäßig an der weiteren
Fortschreibung der Situation und wird auch entsprechende Empfehlungen für die
Gremien der Stadtvertretung erarbeiten.
An dieser Stelle
sei allerdings auch ausgeführt, dass jegliche Schulplanung abhängig ist von der
Schulentwicklungsplanung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Davon abhängig
sind auch Finanzierungsbeteiligungen des Landes für eine Erweiterung der
Regionalen Schule als auch für den möglichen Neubau einer weiteren Regionalen
Schule. Hier ist es nach langen Gesprächen gelungen, dass der Landkreis seine
veraltete Schulentwicklungsplanung im Februar diesen Jahres für die Schuljahre
2020/2021/2022 an die durch die Stadtverwaltung erarbeitete eigene
Schulentwicklungsplanung angepasst hat, sodass zumindest mit der aktuellen
Planung des Landkreises der achtklassige Stelzenanbau an die Regionale Schule
finanziert werden kann. Die hierzu erforderliche verpflichtende
Finanzierungsbeteiligung, sprich, der Bewilligungsbescheid zu den Fördermitteln
ist dann aber weiterhin abhängig von den noch vorzulegenden Planungen. Diesbezüglich
steht die Stadtverwaltung mit der interministeriellen Arbeitsgruppe, die sich
beim Land um Schulfinanzierungen kümmert, in Verbindung.
Grundlegend ist zu
sagen, dass die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung weiterhin erfolgen
muss. Aufgrund der derzeit immer noch unklaren Datenlage, was die tatsächliche
Belegung der Schulen mit dem Schuljahr 2020/2021 ergeben wird, kann eine
Fortschreibung aber erst im August diesen Jahres erfolgen. Eine entsprechende
Fortschreibung wird dann mit der AG Schulentwicklung zu besprechen und zu
interpretieren sein. Ich habe vor, diese Fortschreibung dann spätestens Ende
September mit dem Landkreis abgestimmt zu haben, damit auch dort die kreisliche
Schulentwicklungsplanung gegebenenfalls wieder angepasst werden kann.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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(Finanzen und
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