Schulentwicklung in Boizenburg/Elbe

Betreff
Schulentwicklung in Boizenburg/Elbe
Vorlage
053/20/BM
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe nimmt die Berichtsvorlage zur Schulentwicklung in Boizenburg/Elbe zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung und Begründung:

In ihrer Sitzung am 12.12.2019 hat die Stadtvertretung einen weitreichenden Beschluss zur Schulentwicklung gefasst, an dessen Umsetzung derzeit gearbeitet wird. Allerdings ist festzustellen, dass hier noch viel Arbeit zu investieren ist, da sowohl die Rechts-als auch die Datenlage nicht eindeutig für eine Umsetzung sprechen.

 

Zunächst hat die Stadtvertretung beschlossen, dass neben dem Grundschulzentrum auch die Grundschule „An den Eichen“ benötigt wird, und dass in unmittelbarer Nähe des Grundschulzentrums eine Außensportanlage geschaffen werden soll. Letzteres ist derzeit auch bezüglich der Lage der Sporthalle in der politischen Diskussion, der weitere Bestand der Grundschule „An den Eichen“ scheint nach den derzeitigen selbst ermittelten Schülerzahlen erforderlich. Das muss weiter beobachtet werden.

 

Auch der 2. Punkt des Beschlusses, der einen weiteren regionalen Schulstandort mit einer Kapazität von 450 Schüler*innen vorsieht, ist von der weiteren Entwicklung der Schülerzahlen abhängig. Derzeit scheint er jedenfalls notwendig.

 

Weiterhin sollte der Anbau der „Stelze“ an der Regionalen Schule „Rudolf Tarnow“ kurzfristig realisiert werden, hierzu wurde der Planungsauftrag mittlerweile vergeben, es ist damit zu rechnen, dass noch in diesem Jahr die endgültige Raumplanung , die von 8 zusätzlichen Klassenräumen im Anbau ausgehen wird, der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Der darüber hinausgehende Beschluss der Stadtvertretung, die gemietete Containeranlage räumlich zu erweitern und die Nutzungsdauer zu verlängern, muss für das Schuljahr 2020/2021 noch nicht umgesetzt werden. Nach den derzeitigen Prognosen reicht der Umbau eines zusätzlichen Raumes im Schulhaus aus, um den Klassenraumbedarf für das Schuljahr 2020/2021 zu decken.

 

Eine Nachnutzung des jetzigen Gebäudes des Gymnasiums für einen zweiten regionalen Schulstandort erscheint illusorisch, da der Landkreis im nächsten Jahrzehnt nicht beabsichtigt, seinen gymnasialen Standort in Boizenburg an dieser Stelle aufzugeben.

 

Die Stadt ist dabei, im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Schwartow Flächen an der Schwanheider Straße zu sichern, die ausreichen würden, um einen zweiten regionalen Schulstandort zu realisieren, nebst den adäquaten Außensportflächen, wie es weiter im Beschluss vom 12.12.2019 heißt. Hier hat allerdings die Corona-Situation zu einer zeitlichen Verzögerung geführt. Bis Ende dieses Monats gilt noch ein Versammlungsverbot. Eine Eigentümerversammlung ist allerdings erforderlich, um in dieser Sache weiterzukommen.

 

Der Landkreis wird, um einen weiteren Punkt aus der Beschlussfassung anzusprechen, intensiv darüber nachdenken, eine eigene Sporthalle an die derzeitige Sporthalle „Richard Schwenk“ anzubauen. Hierzu werden in Kürze Gespräche stattfinden.

 

Die weitere Beschlussfassung betraf außerdem die Kapazitätsverordnungen für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Boizenburg/Elbe. Hierzu liegen die Verordnungen für die beiden Grundschulen heute zur Beschlussfassung vor, für den Bereich der Regionalen Schule konnte aufgrund von Personalmangel noch kein entsprechender Entwurf gefertigt werden, gehen Sie aber davon aus, dass es in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung der Fall sein wird.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Schulentwicklung arbeitet regelmäßig an der weiteren Fortschreibung der Situation und wird auch entsprechende Empfehlungen für die Gremien der Stadtvertretung erarbeiten.

 

An dieser Stelle sei allerdings auch ausgeführt, dass jegliche Schulplanung abhängig ist von der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Davon abhängig sind auch Finanzierungsbeteiligungen des Landes für eine Erweiterung der Regionalen Schule als auch für den möglichen Neubau einer weiteren Regionalen Schule. Hier ist es nach langen Gesprächen gelungen, dass der Landkreis seine veraltete Schulentwicklungsplanung im Februar diesen Jahres für die Schuljahre 2020/2021/2022 an die durch die Stadtverwaltung erarbeitete eigene Schulentwicklungsplanung angepasst hat, sodass zumindest mit der aktuellen Planung des Landkreises der achtklassige Stelzenanbau an die Regionale Schule finanziert werden kann. Die hierzu erforderliche verpflichtende Finanzierungsbeteiligung, sprich, der Bewilligungsbescheid zu den Fördermitteln ist dann aber weiterhin abhängig von den noch vorzulegenden Planungen. Diesbezüglich steht die Stadtverwaltung mit der interministeriellen Arbeitsgruppe, die sich beim Land um Schulfinanzierungen kümmert, in Verbindung.

 

Grundlegend ist zu sagen, dass die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung weiterhin erfolgen muss. Aufgrund der derzeit immer noch unklaren Datenlage, was die tatsächliche Belegung der Schulen mit dem Schuljahr 2020/2021 ergeben wird, kann eine Fortschreibung aber erst im August diesen Jahres erfolgen. Eine entsprechende Fortschreibung wird dann mit der AG Schulentwicklung zu besprechen und zu interpretieren sein. Ich habe vor, diese Fortschreibung dann spätestens Ende September mit dem Landkreis abgestimmt zu haben, damit auch dort die kreisliche Schulentwicklungsplanung gegebenenfalls wieder angepasst werden kann.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:             Unterschrift

 

Fachbereich I                          ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                             ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte    ............................................

Anlagen: